Eine relativ überschaubare WEG (4 Einheiten - drei Einheiten werden von den Eigentümern bewohnt) wird durch einen WEG-Verwalter aus der Mitte der Eigentümer verwaltet.
Der WEG-Verwalter ist also nur mit den Basisaufgaben (Wirtschaftsplan, Abrechnung, etc.) beauftragt - keine Vermietung oder Ähnliches.
Ist in diesem Fall der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Danke für alle Antworten!