wir haben grade mal unsere Haftpflichtversicherung durchgesehen und sind dabei auf eine Sacher gestoßen, die wir nicht verstehen: Während Personen- und Sachschäden mit über einer Million pauschal versichert sind, sind „Vermögensschäden“ nur mit 7.000 EUR versichert.
Was ist ein „Vermögensschaden“ und warum ist der so billig???
wir haben grade mal unsere Haftpflichtversicherung
durchgesehen und sind dabei auf eine Sacher gestoßen, die wir
nicht verstehen: Während Personen- und Sachschäden mit über
einer Million pauschal versichert sind, sind
„Vermögensschäden“ nur mit 7.000 EUR versichert.
Was ist ein „Vermögensschaden“
Ein Vermögensschaden ist laut Bedingungen ein Schaden, der weder durch Personenschaden noch durch Sachschaden entstanden ist.
Diese Schäden sind relativ selten, dennoch versuche ich mich mal an einem Beispiel.
Du hast eine Flugreise gebucht, und mußt zum Flughafen. Bedauerlicherweise hat sich aber Dein lieber Nachbar mit seinen Auto vor Deine Garage gestellt, und Du kannst somit nicht mit Deinen Auto fahren. Der Nachbar ist leider nicht aufzufinden. Somit rufst Du Dir ein Taxi, und läßt Dich zum Flug fahren. Genau so mußt Du auch wieder ein Taxi zurück nehmen. Der dadurch entstandene Mehraufwand wäre ein Schaden an Deinem Vermögen.
Wenn wir die Sache etwas weiterspinnen, könnte es passieren dass Du vielleicht Dein Flugzeug verpaßt. Du bist Geschäftsmann, und hättest heute das Geschäft Deines Lebens gemacht. Aber leider ist es so geplatzt, und ein anderer erfreut sich an dem Auftrag. Sehr ärgerlich, und das alles nur wegen einem falsch geparkten Auto
und warum ist der so billig???
Mit billig meinst Du vermutlich niedrig. Das liegt einfach daran, dass Deine Privathaftpflicht vermutlich schon länger besteht, und nicht automatisch angepaßt wird (außer im Beitrag vermut ich)
Also, frag mal bei Deinen lieben Makler an, und frag Ihn was er so für eine vernünftige PHV mit vernünftigen Bedingungen und Summen so haben will.
Du hast eine Flugreise gebucht, und mußt zum Flughafen.
Bedauerlicherweise hat sich aber Dein lieber Nachbar mit
seinen Auto vor Deine Garage gestellt, und Du kannst somit
nicht mit Deinen Auto fahren. Der Nachbar ist leider nicht
aufzufinden. Somit rufst Du Dir ein Taxi, und läßt Dich zum
Flug fahren. Genau so mußt Du auch wieder ein Taxi zurück
nehmen. Der dadurch entstandene Mehraufwand wäre ein Schaden
an Deinem Vermögen.
Den dann die Haftpflichtversicherung des falsch parkenden Nachbarn zahlen müsste, oder den meine eigene Versicherung übernimmt?
Mit billig meinst Du vermutlich niedrig. Das liegt einfach
daran, dass Deine Privathaftpflicht vermutlich schon länger
besteht, und nicht automatisch angepaßt wird (außer im Beitrag
vermut ich)
Was sind denn so die zur Zeit „übliche“ Summen?
Also, frag mal bei Deinen lieben Makler an, und frag Ihn was
er so für eine vernünftige PHV mit vernünftigen Bedingungen
und Summen so haben will.
Das ist nicht ganz so einfach, da da noch die Amtshaftpflicht meiner Frau mit drin ist. Das bieten nicht viele Gesellschaften an.
Hallo Stefan,
das Beispiel mit dem Auto soll dir nur die Systematik verdeutlichen. Person ist nicht geschädigt, eine Sache ist nicht geschädigt, sondern nur ein Vermögensverlust einer Person (Kosten für Taxi, Termin verpaßt, etc.) Das mit dem Auto ist auch nicht ganz richtig, da es hier über die Haftpflicht des Autos betreffen würde, aber ich glaube die Begrifflichkeit „Vermögensschaden“ ist somit erläutert.
Wieso bieten die Amtshaftpflicht nicht viele an?? Eine gute Versicherung hat sowas im Programm, genau wie ein guter Makler, der mit mehreren Anbietern zusammenarbeitet.
Wieso bieten die Amtshaftpflicht nicht viele an?? Eine gute
Versicherung hat sowas im Programm, genau wie ein guter
Makler, der mit mehreren Anbietern zusammenarbeitet.
Nach dem ich gestern den Artikel geschrieben hatte, habe ich mal 'n bisschen rumgegoogelt und wirklich wesentlich günstigere Versicherungen gefunden - mit höheren Versicherungssummen.
Meine Frau hat die Versicherung schon seit dem sie Beamtin wurde - und damals gab es anscheinend nur eine Versicherung (VKB) die das angeboten hat.
Du kannst ebenso aber auch bei eurer derzeitigen Versicherung anfragen, was die für einen aktuellen Beitrag haben wollen, wenn du deinen momentanen Vertrag auf den aktuellsten Stand bringst!
Sicherlich liegen die im Preis auch günstiger und bieten dafür sogar höhere Deckungssummen an!
das Beispiel mit dem Auto soll dir nur die Systematik
verdeutlichen. Person ist nicht geschädigt, eine Sache ist
nicht geschädigt, sondern nur ein Vermögensverlust einer
Person (Kosten für Taxi, Termin verpaßt, etc.) Das mit dem
Auto ist auch nicht ganz richtig, da es hier über die
Haftpflicht des Autos betreffen würde, aber ich glaube die
Begrifflichkeit „Vermögensschaden“ ist somit erläutert.
*grübel* Bist dir da sicher? Wo liegt hier die Schuld des Autos? Gefährdungshaftung dürfte nicht greifen und nen aktiver Schaden ist auch nicht eingetreten…
Du hast eine Flugreise gebucht, und mußt zum Flughafen.
Bedauerlicherweise hat sich aber Dein lieber Nachbar mit
seinen Auto vor Deine Garage gestellt, und Du kannst somit
nicht mit Deinen Auto fahren. Der Nachbar ist leider nicht
aufzufinden. Somit rufst Du Dir ein Taxi, und läßt Dich zum
Flug fahren. Genau so mußt Du auch wieder ein Taxi zurück
nehmen. Der dadurch entstandene Mehraufwand wäre ein Schaden
an Deinem Vermögen.
Den dann die Haftpflichtversicherung des falsch parkenden
Nachbarn zahlen müsste, oder den meine eigene Versicherung
übernimmt?
Deine Vermögenschadenhaftpflicht kommt für die Ersatzansprüche auf, die durch andere an DICH gestellt werden. D.h. in o.g. Beispiel müßte die Haftpflicht Deines Nachbarn Dir den enstandenen Vermögenschaden ersetzen.
Vermögenschadenhaftpflicht werden als Einzelpolicen z.B. von Anwälten abgeschlossen oder von Gläubigerausschüssen bei Liquidationsverfahren.
Im privaten Bereich geht man wohl davon aus, daß mögliche Schäden nicht so gravierend sind (letzlich muß man das entgangene Milliardengeschäft erst mal nachweisen ), entsprechend gering sind die Versicherungssummen.
das Beispiel mit dem Auto soll dir nur die Systematik
verdeutlichen. Person ist nicht geschädigt, eine Sache ist
nicht geschädigt, sondern nur ein Vermögensverlust einer
Person (Kosten für Taxi, Termin verpaßt, etc.) Das mit dem
Auto ist auch nicht ganz richtig, da es hier über die
Haftpflicht des Autos betreffen würde, aber ich glaube die
Begrifflichkeit „Vermögensschaden“ ist somit erläutert.
*grübel* Bist dir da sicher? Wo liegt hier die Schuld des
Autos? Gefährdungshaftung dürfte nicht greifen und nen aktiver
Schaden ist auch nicht eingetreten…
*grübel*
Genau die selben Gedanken sind mir schon beim Schreiben durch den Kopf gegangen. Ich bin mir auch nicht sicher, würde aber auch die Gefährdenshaftung ausschließen.
PS: das andere kläre ich montag mal.
Ich hoffe Du klärst es Vermutlich bräuchten wir aber einen solchen Fall, der schon einmal vor Gericht war, um die Zuständigkeit zu klären.
das Beispiel mit dem Auto soll dir nur die Systematik
verdeutlichen. Person ist nicht geschädigt, eine Sache ist
nicht geschädigt, sondern nur ein Vermögensverlust einer
Person (Kosten für Taxi, Termin verpaßt, etc.) Das mit dem
Auto ist auch nicht ganz richtig, da es hier über die
Haftpflicht des Autos betreffen würde, aber ich glaube die
Begrifflichkeit „Vermögensschaden“ ist somit erläutert.
*grübel* Bist dir da sicher? Wo liegt hier die Schuld des
Autos? Gefährdungshaftung dürfte nicht greifen und nen aktiver
Schaden ist auch nicht eingetreten…
Hallo Grübel äääh Marco, *g*
ja, bin mir sicher, da wir schon einen solchen Fall hatten. Private Haftpflicht hatten den Fall abgelehnt und somit traten die an die KFZ Haftpflicht heran, die bei uns versichert ist. In unserem Fall hatte der Kunde mal eben sein Auto vor der Garage eines RA geparkt und wollte nur mal eben zum Bäcker. Das er da noch seinen Freund, seinen KFZ Mechaniker und seine Nachbarin getroffen hat, konnte ja keiner ahnen. Somit dauerte der Besuch beim Bäcker 1 3/4 Stunde. Was dem RA die Zornesröte ins Gesicht trieb und er ein Taxi genommen hat, da er zu Gericht mußte. Kostenersatz 28 €!!! Auskunft der Fachabteilung „Fahrzeug befand sich im Gebrauch und somit ist die Haftung aufgrund der Gefährdungshaftung gegeben!“ Ob das jetzt der einfachere Weg war???