Hallo ihr Wissenden,
wir sind Handwerker. Viele Kunden vermuten, dass z.B. schlecht vom Handwerker ausgeführte Arbeiten (trotz größter Sorgfalt) durch irgendeine Versicherung abgesichert wäre, also die Reparatur versichert sei. Dem ist nicht so.
Allerdings haben wir von einer Vermögensschadenhaftpflicht gehört, allerdings nur gehört. Googeln brachte zwar etwas darüber im Zusammenhang mit dem Beruf des Anwalts.
Mich interessiert, was das genau ist und was das in etwa kostet.
LG, Karin
Hallo Karin,
Hallo ihr Wissenden,
wir sind Handwerker. Viele Kunden vermuten, dass z.B. schlecht
vom Handwerker ausgeführte Arbeiten (trotz größter Sorgfalt)
durch irgendeine Versicherung abgesichert wäre, also die
Reparatur versichert sei. Dem ist nicht so.
das stimmt. Alter Grundsatz und goldene Regel: Pfusch ist nicht versicherbar. Die sogenannte Erfüllungsleistung, also der eigentliche Vertragsgegenstand (hier die Reparatur) ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung, die auf Haftung aufgrund gesetzlicher Grundlagen ausgerichtet ist.
Allerdings haben wir von einer Vermögensschadenhaftpflicht
gehört, allerdings nur gehört. Googeln brachte zwar etwas
darüber im Zusammenhang mit dem Beruf des Anwalts.
Ja, eine eigene Vermögensschaden-HV ist für beratende Berufszweige interessant. Schadenbeispiel ist z.B. der Anwalt versäumt einen Termin, um einen Einspruch einzulegen und daraus entsteht dem Mandanten ein Schaden.
Auch in einer „normalen“ Betriebshaftpflicth sind Vermögensschäden versichert. „Echte“ Vermögensschäden passieren da eher selten. Unterm Strich benötigen „Handwerker“ für gewöhnlich keine eigene Vermögensschaden-HV.
Viele Grüße
Andreas
Mich interessiert, was das genau ist und was das in etwa
kostet.
LG, Karin
Auch in einer „normalen“ Betriebshaftpflicth sind
Vermögensschäden versichert. „Echte“ Vermögensschäden
passieren da eher selten. Unterm Strich benötigen „Handwerker“
für gewöhnlich keine eigene Vermögensschaden-HV.
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Auskünfte.
Kann das bedeuten, dass auch in unserer Betriebshaftpflicht echte Vermögensschäden enthalten sein könnten und wie stelle ich das fest?
LG, Karin
Hallo,
steht in deiner police.
Gruß Anno
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Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Auskünfte.
Kann das bedeuten, dass auch in unserer Betriebshaftpflicht
echte Vermögensschäden enthalten sein könnten und wie stelle
ich das fest?
LG, Karin
Zunächst einmal ist Andreas zuzustimmen. Im reinen Handwerksbereich ist eine Vermögensschaden-HV i.d.R. nicht von Nöten. Anders kann es aussehen, wenn ihr auch Planungen, Beratungen (ähnlich Architekten oder Ing.) etc. vornehmen solltet. In solchen Fällen ist eine entsprechende Deckung unbedingt anzuraten. Bei reiner baulicher Ausführung, wie geschildert, sehe ich keine Notwendigkeit.
Den aktuellen Versicherungsschutz könnt ihr über eure Police ermitteln. I.d.R. ist, wenn „echte“ Vermögensschäden mitgedeckt sind, der §3AHB entsprechend abbedungen.
Noch ein Tipp; je nach dem in welchem handwerklichen Bereich ihr tätig sein solltet, bietet sich unbedingt eine Beratung über sog. Spezialkonzepte an. Hier sind entweder über die Fachverbände oder Makler spezielle Konzepte entwickelt worden, welche zusätzlich auch eine Prämienersparniss beinhalten.
Gruß
J.
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