Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Hallo Zusammen,

bei Durchsicht der letzten WEG-Abrechnungen einer WEG mit 45 Einheiten wurde festgestellt, dass der Verwalter unter der Position „Versicherungen“ auch Kosten für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abrechnet. Meines Wissen nach, sind gem. Betriebskostenverordnung aber doch nur „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug“ ansetzbar, oder täuscht es mich?
Wer kann hierzu etwas näheres sagen?

Hallo,

es geht bei der Vermögensschadenhaftpflicht vor allem bei Selbstständigen und Freiberuflern um die Absicherung gegen echte Vermögensschäden.

Meines Wissens ist nur die Sturm-, Hagel,-Elementar-Versicherung für Haus umlegbar.

Des weiteren kann die Haftpflicht - auch für einen Öl- oder Gastank, für das Gebäude - also die der/des Eigentümer umgelegt werden.

Für eine Rechtssichere Auskunft kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Vielleicht kann auch der Mieterbund gegen eine kleine Gebühr weiterhelfen.

hallo , leider kenne ich mich in dieser sache nicht aus!
hoffe es kann dir jemand helfen - viel glück-
und freundliche grüße
a. seyer

Hallo Thommi1975,

ich glaube, dass dies nicht abgerechnet werden kann, da es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung des Verwalters handelt. Diese Kosten sollten in seiner Verwaltervergütung enthalten sein.

Was sagt denn der Verwalter-Vertrag? Wurde dort evt. vereinbart, dass die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft diese Kosten übernimmt? In diesem Fall wäre es ja geregelt.

Es tut mir leid, dass ich keine genauere Auskunft geben kann. Ich bin leider kein Jurist.

Mein Vorschlag ist, einmal einen Rechtsanwalt zu befragen. Dies kann ja so teuer nicht sein. Bei 45 Parteien macht das pro Partei doch nur wenige Euro aus.

Viel Erfolg
Hajo1965

Hallo Zusammen,
bei Durchsicht der letzten WEG-Abrechnungen einer WEG mit 45 Einheiten wurde festgestellt, dass der Verwalter unter der Position „Versicherungen“ auch Kosten für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abrechnet. Meines Wissen nach, sind gem. Betriebskostenverordnung aber doch nur „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug“ ansetzbar, oder täuscht es mich? Wer kann hierzu etwas näheres sagen?