Vermögensschäden

Hallo an die „Mitexperten“,

folgende Frage die mir ein Kunde aufgegeben hat:

Angenommen ein Elektrobetrieb verursacht durch einen Schaden einen Betriebsausfall in einer Großbäckerei. Der fehlende Umsatz durch den Ausfall ist m.E. ein „unechter“ Vermögensschaden, da er durch einen Sachschaden entstanden ist.

Wird dieser Vermögensschaden dann im Rahmen der VS Sachschäden oder der VS Vermögensschäden reguliert? Mein Kunde befürchtet, dass die VS Vermögensschäden mit 100.000 € zu knapp bemessen ist, was auch stimmen würde, wenn die unechten Vermögensschäden tatsächlich im Rahmen der VS Vermögensschäden reguliert würden.

Kann mir jemand sagen, wo ich einen Passus in den AHBs oder so finde, wo es entsprechend beschrieben ist?

Danke und Grüße

Lars

Wird dieser Vermögensschaden dann im Rahmen der VS Sachschäden
oder der VS Vermögensschäden reguliert?

Nach meinen Informationen ersteres, weil es ein Folgeschaden des Sachschadens war. Die VS für Vermögensschäden ist meines Wissens nur für „echte“ Vermögensschäden ohne vorausgegangenen Sachschaden.

Kann mir jemand sagen, wo ich einen Passus in den AHBs oder so
finde, wo es entsprechend beschrieben ist?

Leider nein, müßte Deine Fachabteilung doch drauf haben.

Hallo Lars,

ich sehe das wie Nordlich: Sachfolgeschaden, infolgedessen Deckung über die Sach-Deckungssumme.

Das folgert m.E. schon aus 1.1 der AHB: „…dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte,…“

Später unter 2.1. werden die echten Vermögensschäden zur Abgrenzung definiert.

Viele Grüße
Andreas