Hallo an die „Mitexperten“,
folgende Frage die mir ein Kunde aufgegeben hat:
Angenommen ein Elektrobetrieb verursacht durch einen Schaden einen Betriebsausfall in einer Großbäckerei. Der fehlende Umsatz durch den Ausfall ist m.E. ein „unechter“ Vermögensschaden, da er durch einen Sachschaden entstanden ist.
Wird dieser Vermögensschaden dann im Rahmen der VS Sachschäden oder der VS Vermögensschäden reguliert? Mein Kunde befürchtet, dass die VS Vermögensschäden mit 100.000 € zu knapp bemessen ist, was auch stimmen würde, wenn die unechten Vermögensschäden tatsächlich im Rahmen der VS Vermögensschäden reguliert würden.
Kann mir jemand sagen, wo ich einen Passus in den AHBs oder so finde, wo es entsprechend beschrieben ist?
Danke und Grüße
Lars