ich stelle mir zurzeit diese Frage, da für beides, meines Wissens nach, der Wirtschaftsprüfer zuständig ist.
Wird also der Vermögensstatus eines Unternehmens auch in der Jahresabschlussprüfung überprüft?
Oder sind das beides zwei unabhängige Prüfungen?
Wenn es zwei unabhängige Prüfungen sind:
Die Jahresabschlussprüfung werden regelmäßig durchgeführt … aber muss der Vermögensstatus eines Unternehmens auch regelmäßig durchgeführt werden oder nur auf Anfrage des Unternehmens?
Ich hoffe, dass ich meine Frage klar ausgedrückt und verständlich rüber gebracht habe. Und wenn nicht, springt mir nicht gleich an die Gurgel, da es mein erster Beitrag bei www ist =).
Guten Morgen.
Was verstehst Du unter Vermögensstatus?
Ich denke, das ist doch alles aus der aktuell geprüften Bilanz
abzuleiten.
Die Definition des Vermögensstatus ist:
die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auf einen bestimmten Stichtag. Bewertung zu Tageswerten, je nach dem Grund der Aufstellung entweder unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Betriebes oder dem der Liquidierung.
das ist ja die Frage, ob dies in einer anderen Prüfung schon mit gemacht wird oder ob eine Prüfung des Vermögensstatus eine eigene Prüfung darstellt, da sie vll. komplexer ausfällt.
Hallo,
im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses wird auch die aktuelle Bilanz geprüft und somit hat man einen Vermögensstatus zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Eine extra Prüfung ist somit nicht notwendig.
Bernd Baro
Also wenn ich es richtig verstehe, wäre dann eine extra Prüfung des Vermögensstatus nur notwendig, wenn der Stichtag des Vermögensstatus nicht im Zeitrahmen der Jahresabschlussprüfung fällt?!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ganz ehrlich kann ich deiner Frage nicht so richtig folgen.
Der Vermögensstatus ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auf einen bestimmten Stichtag. Bewertung zu Tageswerten, je nach dem Grund der Aufstellung entweder unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Betriebes oder dem der Liquidierung.
So die Definition. Für was brauchst du das? Für die Bank oder für die Gesellschafter? Es gibt keine gesetzliche Pflicht dies aufzustellen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen, sonst frag noch mal genauer.
LG Ina
Am einfachsten ist es, wenn du den Jahresabschluss nimmst und
Hallo Fragender,
leider kann ich Dir dazu keine Antwort aus eigener Erfahrung geben. Nach meinen Recherchen ist der Vermögensstatus nicht prüfungsrelevant.
VG
Harald Aden
ich kenne nur Jahresabschlussprüfungen, bei denen auch automatisch der Vermögensstatus geprüft wird. Im Lagebericht müssen die Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage erkäutert werden und auch vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft werden. Außerdem ist die Anlagenbuchhaltung ein wichtiger Bestandteil der Vermögenslage und die Prüfung ist ebenfalls im Jahresabschluss vorgesehen.
Also nach meinem Wissen und langjähriger Erfahrung (bei großen Kapitalgesellschaften) keine gesonderten Prüfungen. Mag sein, dass es nach Einnahme/Überschussrechnung anders aussieht.