Hallo,
da liest man z. Z., dass Franjo Pot seiner Frau Verona letztes Jahr ein Grundstück im Wert von 3 Mio EU übereignet hat. Mal abgesehen davon, ob er das zu einem Zeitpunkt, wo seine Firma bereits überschudet war, durfte:
Kann man Vermögen denn so einfach „übereignen“? Iat das nicht eine Schenkung, auf die Schenkungssteuer fällig ist?
Grüße
Carsten
da liest man z. Z., dass Franjo Pot seiner Frau Verona letztes
Jahr ein Grundstück im Wert von 3 Mio EU übereignet hat. Mal
abgesehen davon, ob er das zu einem Zeitpunkt, wo seine Firma
bereits überschudet war, durfte:
… was ja eh keine Rolle spielt, weil das Grundstück ihm gehörte und nicht seinem Unternehmen.
Kann man Vermögen denn so einfach „übereignen“?
Vermögen als solches nicht, nein. Einzelne Vermögensgegenstände, etwa Grundstücke, kann man natürlich übereignen.
Ist das nicht
eine Schenkung, auf die Schenkungssteuer fällig ist?
Selbst wenn - wer sagt dir, dass das nicht gezahlt wurde? Vielleicht war es eine ehebdingte Zuwendung.
Levay
Hallo,
Selbst wenn - wer sagt dir, dass das nicht gezahlt wurde?
Vielleicht war es eine ehebdingte Zuwendung.
was heißt „selbst wenn“?
Kann man einem Ehepartner steuerfrei ein nicht unbeträchtliches Vermögen zukommen lassen?
Mss Schenkungssteuer bezahlt werden, oder nicht? Wenn nein, wieso nicht?
Grüße
Carsten
Ich bin nicht sicher, ich glaube,steuerrechtlich macht es keinen Unterschied.
Und nun? Wo genau liegt denn das Problem?
Levay