Hallo,
ich hätte ein paar Fragen zu vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
- Die Einkunftsart einer PersG bestimmt sich grundsätzlich nach der Tätigkeit der Personengesellschaft. Demnach kann eine Personengesellschaft Einkünfte nach den §§ 13,15,18,19,20,21 und 22 EStG erzielen. So besitzt eine vermögensverwaltende OHG Einkünfte aus V+V (§ 21 EStG)
Nach § 15 Abs.1 S 1 Nr. 2 EStG zählen aber alle Gewinnanteile aus OHG und KG zu den gewerblichen Einkünften.
Ist dies nicht widersprüchlich? Aus den EStR ergibt sich, dass eine gewerbliche Tätigkeit nicht bei der bloßen Verwaltung von Vermögen vorliegt (R 15.7 EStR Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung), aber dennoch würde doch $ 15 Abs. 1 S1 Nr. 2 EStG Gewinnanteile einer OHG als gewerbliche Einkünfte sehen (vermögensverwaltende OHG), oder? Bin durch den Gesetzeswortlaut nun total verwirrt.
- Kann eine vermögensverwaltende PersG überhaupt Sonderbetriebsvermögen haben?
Danke
Chris