Hallo Experten,
ein ehemaliger Studienkollege macht sich als „Vermögensverwalter“ einen netten Lenz. Er handelt mit Vollmacht seiner „Kunden“ auf deren Depots, von den Gewinnen erhält er eine Erfolgsprämie.
Nun die Frage: Muss der Kerl nicht eigentlich eine Zulassung als Finanzdienstleister haben? Oder darf sich jeder Vermögensverwalter nennen?
FRank Wilke
Hallo,
man muss hier unterscheiden zwischen Vermögensverwalter und Vermögensberater. Erstere, die Vermögensverwalter, müssen durch die BaFin zugelassen sein. Momentan sollen es ca. über 480 VV in Deutschland sein.
Die Vermögensberater haben keine Zulassung bei der BaFin; eine solche ist allerdings auch nicht vorgesehen. Dennoch können sie sich bestimmten Verbänden anschließen und somit ein Signal bezüglich der Qualität setzen.
Von daher, sollte Dein „Bekannter“ schon eine Zulassung besitzen, da er im Prinzip das gleiche macht, wie z.B. eine Bank, die auch für Ihre Kunden Vermögensverwaltung betreibt.
Auf der Webside der BaFin bekommt man schon eine recht große Informationsauswahl gestellt. Unter dem Punkt „Datenbanken“ kannst Du ja mal nach Deinem Spezi suchen.
VG
TraderS
OWT: Vielen Dank!
Thx TraderS
Hallo Experten,
ein ehemaliger Studienkollege macht sich als
„Vermögensverwalter“ einen netten Lenz. Er handelt mit
Vollmacht seiner „Kunden“ auf deren Depots, von den Gewinnen
erhält er eine Erfolgsprämie.
genau solche vermögensmanager hatte ich auch,die haben mir indexzertifikate ins depot gelegt und per anno 1% gebühren kassiert.
die sind laut OLG für nichts haftbar zu machen,nicht mal die gebühren mussten die erstatten—das sowas in deutschland möglich ist.
Wundert mich aber auch - für jedes Schnupfenmittel braucht man in Dtld. notariell beglaubigte, in Acryl gegossene benutzte Taschentücher - aber um jemandem gegen fette Honorare mal ein paar tolle Tipps zur Verkleinerung der persönlichen Geldmenge zukommen zu lassen, braucht man nur einen knitterfreien Anzug und 'ne ordentliche Aussprache.
Frank
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Hallo Frank,
in D ist gem. WPHG jede Beratung und Vermittlung von Wertpapieren (ab MiFid "Finanzinstrumente) Zulassungpflichtig (§32 KWG).
Dies gilt besonders für das Ausüben einer Vollmacht für den Kunden.
Ausnahmereglung ist derzeit laut WPHG nur die Vermittlung von Investmentfonds, ab MiFid auch die Beratung zu ebendiesen (mit § 34c GewO).
Dein Exkollege sitzt also auf einer Zeitbombe, wenn er Vollmachten ausübt, ohne die Zulassung zu haben.
Aber vielleicht hat er sich ja auch irgendeinem Haftungsdach angeschlossen (solls ja geben
)?
Gruß Schorsch
Hallo Frank,
in D ist gem. WPHG jede Beratung und Vermittlung von
Wertpapieren (ab MiFid "Finanzinstrumente) Zulassungpflichtig
(§32 KWG).
Dies gilt besonders für das Ausüben einer Vollmacht für den
Kunden.
Dein Exkollege sitzt also auf einer Zeitbombe, wenn er
Vollmachten ausübt, ohne die Zulassung zu haben.
Aber vielleicht hat er sich ja auch irgendeinem Haftungsdach
angeschlossen (solls ja geben
)?
Gruß Schorsch
Hallo Schorschi,
danke! Wollte ihm gerade mal den Kopf waschen, da tat er ganz erstaunt und meinte: „Natürlich! Das weiß ich!“ Der Sonderfall sei nun, dass zwar er und die Kunden in D sitzen, die Konten und der Handel aber über eine ausländische Bank erfolgt. Die Deklaration der Gewinn erfolgt allerdings wiederum beim deutschen Finanzamt.
Irgendwie krieg ich Bauchschmerzen, wenn ich sowas höre.
Frank
Irgendwie krieg ich Bauchschmerzen, wenn ich sowas höre.
Moin Frank,
ich glaube, dass mit den Bauchschmerzen kannst Du getrost dem Kollegen überlassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beratung und die Ausübung der Vollmacht im Ausland stattfindet.
Wer dann abwickelt ist wohl wurscht.
Aber das ist sein Problem. Vielleict macht er ja trotzdem einen brauchbaren Job?
Denn mal unter uns: Über die wirkliche Qualität der Beratung / Verwaltung sagt allein die Zulassung durchs BaFin noch nichts aus.
Wie wir an den vielen schönen Voll-Lizenz-Banken sehen können… .
Gruß und schönen Tag
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Denn mal unter uns: Über die wirkliche Qualität der Beratung /
Verwaltung sagt allein die Zulassung durchs BaFin noch nichts
aus.
Wie wir an den vielen schönen Voll-Lizenz-Banken sehen
können… .
Gruß und schönen Tag
Schorsch,
für diesen Satz gibt’s ein Sternchen!
Vielen Dank
Frank