Hallo und guten Tag
ist es eigentlich strafbar, wenn man in der Aufstellung zum Vermögensverzeichnis lügt? d.h., nicht alle seine Schulden angibt?
oder ist es eine OWi oder für den aufnehmenden Gerichtsvollzieher ohne Belang?
Danke für Antwort
Calima
Hallo!
ist es eigentlich strafbar, wenn man in der Aufstellung zum
Vermögensverzeichnis lügt? d.h., nicht alle seine Schulden
angibt?
Nein. Das Problem ist aber, dass man die Richtigkeit seiner Angaben eidesstattlich versichern muss. Und wenn man das tut, ist das aber sowas von einer Straftat: http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html
oder ist es eine OWi
Nein.
oder für den aufnehmenden
Gerichtsvollzieher ohne Belang?
Für den Gerichtsvollzieher ist es von Belang, wenn er von der Unrichtigkeit weiß - dann kommt er als Mittäter bzw. Teilnehmer in Betracht.