Müssen VWL Leistungen die vom Arbeitgeber während mehr Monatiger Krankheit des Arbeitnehmers gezahlt wurden zurück Bezahlt werden?
Müssen VWL Leistungen die vom Arbeitgeber während mehr
Monatiger Krankheit des Arbeitnehmers gezahlt wurden zurück
Bezahlt werden?
Nein, jedenfalls nicht wegen der Krankheit.
Gruß,
LeoLo
Müssen VWL Leistungen die vom Arbeitgeber während mehr
Monatiger Krankheit des Arbeitnehmers gezahlt wurden zurück
Bezahlt werden?
Kann man so noch nicht sagen:
vL sind Teil des laufenden Entgelts, d.h. die Verpflichtung, diese zu zahlen, endet - wenn nicht anders, d.h. günstiger für den Arbeitnehmer vereinbart - nach dem 42. Tag.
Wenn zwar die Entgeltfortzahlung eingestellt wurde, der Arbeitgeber aber irrtümlich den vL-Vertrag weiter bedient hat, obwohl er das nicht musste, besteht ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückgewähr aus Bereicherungsrecht, dabei kann auch keine Entreicherung geltend gemacht werden, denn das Geld ist ja in ein Sondervermögen geflossen.
Wenn vereinbart ist, dass in der AU auch weiter vL gezahlt werden, natürlich nicht. Es wäre auch noch denkbar, hier eine betriebliche Übung anzunehmen, wenn über mehrere Monate vorbehaltlos vL gezahlt wurden. Dann wäre darauf ein Anspruch entstanden, so dass auch eine Rückforderung deswegen ausscheiden würde.