Vermögenswirksame Leistung nicht bei Azubis?

Hallo ihr Lieben!

Ich weiss nicht genau, ob ich hier in der richtigen Kategorie bin, aber ich hoffe, dass ihr mir trotzdem helfen könnt…

Mein Ausbildungsbetrieb bietet den Angestellten vermögenswirksame Leistung (VWL) an, jedoch nicht den Auszubildenden!

Darf mein Chef das? Kann ich aus Auzubi also nichts von ihm verlangen?

Danke schon mal und lieben Gruß

Hallo,

man müßte definitiv zu dem Chef bzw. Personalbüro gehen und sagen, daß man einen Vertrag über eine vermö.Leist. abschließen möchte und konkret hinterfragen, wieviel denn der Betrieb zu dem Vertrag dazu geben würde. Wenn man das dann weiß, kann man sich entscheiden, wie man anlegen möchte und wieviel: Nämlich entweder nur den Teil, den man vom Betrieb erhält oder alles, was der Gesetzgeber fördert (in diesem Fall zahlt man den Rest selber drauf, erhält dann aber die volle Förderung). Wenn der Vertrag dann abgeschlossen wurde (z.B. einer Bank), bekommt eine Ausfertigung der Arbeitgeber, aufgrund derer er dann ab dem gewünschten Datum die Zahlung vornimmt.

Das ist recht unterschiedlich: Manche Firmen zahlen alles, manche nichts oder einen Teilbetrag, - das ist recht unterschiedlich geregelt. Kaum ein Chef bietet dies von sich aus an. Und derjenige, der einen solchen Vertrag dann nicht abschließt und nicht nachfragt, ist halt selber schuld.

Gruß, Eva

Danke für die ausführliche Antwort!

Aber meine Frage war, ob mein Chef das so machen darf, dass er nur den Angestellten VWL anbietet, aber den Azubis nicht…
Das ist doch unfair!

Aber meine Frage war, ob mein Chef das so machen darf, dass er
nur den Angestellten VWL anbietet, aber den Azubis nicht…

Und das Gehalt, das er ihnen mehr gibt als den Azubis, das ist erstmal unfair!

Also im Ernst: Arbeitgeberzuschüsse in Form von VWL sind im Prinzip ein Gehaltsbestandteil, und ebenso wie er den Angestellten mehr Grundgehalt gibt als den Azubis, kann er Ihnen ja auch mehr „Zusatzgehalt“ geben. Wenn im Arbeitsvertrag bzw. -tarif nichts von VWL-Zuschüssen steht, hat man keinen Anspruch auf Zuschüsse des Arbeitgebers.

Man hat als Arbeitnehmer allerdings generell schon das Recht, vom Arbeitgeber einen Teil des regulären Gehalts in einen VWL-Vertrag einzahlen zu lassen. Auch wenn der AG dabei nichts zuschießt, wird man als Geringverdiener doch immerhin staatlich gefördert (Stichwort Arbeitnehmersparzulage).

Siehe auch Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

Viele Grüße,
Sebastian

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