ich denke, dass ich trotz des Titels im richtigen Brett bin:
ein Betreuter ist blind und arbeitet in einer Einrichtung des Diakonischen
Werkes. Nun hatte jemand die Idee, für ihn einen Vertrag mit vermögenswirksamen
Leistungen abzuschliessen.
Vorher hat er sich bei den Diakonischen Werken erkundigt, und siehe da - sie
zahlen den Arbeitgeberanteil nicht (!) dazu. Begründung: dies ginge nicht, da
in diesen Behindertenwerkstätten nicht Tarif gezahlt wird.
„(1) Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen oder in bindenden Festsetzungen (§ 19 des Heimarbeitsgesetzes) vereinbart werden.“
Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Also muss das auch nicht bezahlt werden.
Abgesehen davon können die Vertraglich vereinbarten VL auch unterschiedlich hoch (in verschiedenen Branchen, bzw. Unternehmen) sein. So bekomme ich die vollen 40 Euro meine Freundin aber nur 26 Euro vom Arbeitgeber bezahlt.
warum nicht vom Finanzamt?
Also ich bekomme die 40 € vom Finanzamt, warum dann nicht jeder? (Arbeitnehmersparzulage)
VermBG §10
„(1) Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit
Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen
oder in bindenden Festsetzungen (§ 19 des
Heimarbeitsgesetzes) vereinbart werden.“
Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Also muss das auch nicht bezahlt werden.
Abgesehen davon können die Vertraglich vereinbarten VL auch
unterschiedlich hoch (in verschiedenen Branchen, bzw.
Unternehmen) sein. So bekomme ich die vollen 40 Euro meine
Freundin aber nur 26 Euro vom Arbeitgeber bezahlt.
Auch wenn der AG keinen Anteil zu den VL zahlt kann der AN aber veranlassen, dass der AG die vollen VL auf ein entsprechendes Konto z. B. einen Bausparvertrag überweist. Dann gibt es auch die staatliche Prämie.
Die VL werden in diesem Fall vom Netto des AN abgezogen.
Beispiel bei mir:
Mein AG zahlt nue 17,xx€, den Rest muss ich von meinem Netto bestreiten.