Vermögenswirksame Leistungen

Hi, ich habe von einem Kumpel gehört, das er Vermögenswirksame Lestungen macht, und das das so ne Art Geldanlage ist
Da ich mich aber da noch nciht so auskenne, würde ich gerne wissen, was Vermögenswirksame Leistungen sind, wer und wie man sie bekommen kann und wie die gesetzliche Grundlage für diese Leistung lautet.

danke schonmal im Voraus
alex

Hallo Alex,

da der Staat vermögenswirksamen Leistungen begünstigt und von ihm bezuschusst werden, kann es Sinn machen, dieser Sparform nachzugehen.

Vermögenswirksame Leistungen können tarifvertragliche oder branchenübliche Extrazahlungen des Arbeitgebers sein, du du wiederum nur dann bekommst, wenn du einen solchen Sparvertrag verweisen kannst.

Der Arbeitgeber zahlt dir dabei einen gewissen Zuschuss zu deinem Bruttolohn. Dieser Zuschuss ist sozialabgaben- und steuerpflichtig. Am Ende der Lohnabrechnung zieht der Arbeitgeber seine Mehrleistung, bis zu 78 DM im Monat, wieder ab und überweist diese auf den Sparvertrag.

Bis zu 78 DM mtl. (936 DM p.a.) werden dann durch den Staat prämiengefördert. Hierfür bekommt der Sparer dann eine Gutschrift bis zu dieser Höhe in Höhe von 10%, also maximal 93,60 DM.

Dieses Extrageld des Arbeitgebers kann er durch seinen eigenen Nettolohn bis zu 78 DM p.M. auffüllen. Beispielsweise zahlt der Arbeitgeber (AG) 40 DM und der Arbeitnehmer (AN) die restlichen 38 DM.

Mögliche Anlageformen können dafür sein: Beteiligungen für Wohneigentumsschaffung, Bausparverträge und Lebensversicherung.
Letztere werden aber nicht durch die staatlichen Prämien direkt unterstützt. Diese kann man nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend machen, was bei höherverdienenden AN Sinn machen kann.

Diese staatliche Förderung ist natürlich auf Maximaleinkommen beschränkt. Jeder AN, der unter 35 TDM p.a. verdient, kann diese Förderung in Anspruch nehmen. Bei Ehepaaren, wo beide berufstätig sind, gelten infolgedessen die doppelten Höchstgrenzen.

Zusätzlich zu dieser Sparform kann der AN jährlich bis zu 800 DM (mtl. bis zu 66,67 DM) von seinem Verdienst abzweigen und in Produktivkapital anlegen, so z.B. Aktienfonds.

Auch für diese Sparform gibt es die Höchstverdienstgrenzen von 35 TDM / 70 TDM. Diese Sparform wird mit 20% im Westen und mit 25% im Osten gefördert.

Dies sind die 2 Formen der Vermögenswirksamen Leistungen, denn die VWL beschränkt sich ausschließlich auf Arbeitnehmer.

Der AN, der also unter 35 TDM zu versteuerndes Einkommen p.a. verfügt, kann so 253,60 DM oder 293,60 DM staatliche Zulagen erhalten.

Gruß
MArco

VL

Letztere werden aber nicht durch die staatlichen Prämien
direkt unterstützt. Diese kann man nur im Rahmen der
Vorsorgeaufwendungen geltend machen, was bei höherverdienenden
AN Sinn machen kann.

??? selbst bei „Normalverdienern“ (wo immer das auch anfangen und aufhören mag) ist der Höchstbetrag der Vorsorgeraufwendungen bereits durch die Pflichtbeiträge zu den Sozialversicherungen ausgeschöpft.

Diese staatliche Förderung ist natürlich auf Maximaleinkommen
beschränkt. Jeder AN, der unter 35 TDM p.a. verdient, kann
diese Förderung in Anspruch nehmen. Bei Ehepaaren, wo beide
berufstätig sind, gelten infolgedessen die doppelten
Höchstgrenzen.

kleine Korrektur: auch für Ehepaare, in denen nur ein Partner berufstätig ist, gilt die Einkommensgrenze von 70 TDM p.a. zu versteuerndes Einkommen.

Wie aus Marcos Erläuterungen bereits hervorgeht, können nur Arbeitnehmer vermögenswirksam sparen. Als Schüler kommst Du also nicht in den Genuß dieser Förderung. Um in den Genuß staatlicher Förderungen zu kommen, bleibt Dir z.Zt. wohl als einzige Form das Bausparen. Auf Einzahlungen bis zu 800,-- DM p.a. bekommst Du ebenfalls eine Prämie von 10%. Hier gibt es zwar auch eine Einkommensgrenze (50/100 TDM), aber als Schüler sollte die Dir wohl kein Kopfzerbrechen bereiten :smile:)

Freundliche Grüße

Wolle

Hallo Wolle :wink:

??? selbst bei „Normalverdienern“ (wo immer das auch anfangen
und aufhören mag) ist der Höchstbetrag der
Vorsorgeraufwendungen bereits durch die Pflichtbeiträge zu den
Sozialversicherungen ausgeschöpft.

*wunder*

Also bei mir jedenfalls nicht… kurze Rechnung…

Die Vorsorgepauschale beträgt 20% des Bruttolohns.

Sagen wir Bruttolohn
50000 DM
Mann verheiratet, Frau Hausfrau

bei 50000 DM Brutto zahlt er Versicherungsbeiträge:

19,1% (GRV) + 6,5% (ALV) + 1,7% (PV) + 12,5% (GKV) = 39,8%

39,8% / 2 = 19,9%

19,9% von 50.000 DM = 9990 DM

Vorwegabzug: 2* 6000 DM = 12000 DM
pauschale Minderung um 16% AG-Anteil: 8000 DM
Verbleibend: 4000 DM

eigene gesetzliche Beiträge: 9990 DM
verbleibende Versicherungbeiträge: 5990 DM
weiter abziehbar: 2*2610 DM = 5220 DM
verbleiben: 770 DM
weiter abziehbar hälftig von 2* 2610 DM= 5220 DM
verbleibend für private Versicherungen = 4450 DM

Er könnte also Versicherungen bis zu 4450 DM steuersenkend angeben.
Oder habe ich hier einen gedanklichen Fehler?

kleine Korrektur: auch für Ehepaare, in denen nur ein Partner
berufstätig ist, gilt die Einkommensgrenze von 70 TDM p.a. zu
versteuerndes Einkommen.

Danke, war mir hier nicht ganz sicher…

Auf Einzahlungen bis zu 800,-- DM
p.a. bekommst Du ebenfalls eine Prämie von 10%. Hier gibt es
zwar auch eine Einkommensgrenze (50/100 TDM), aber als Schüler
sollte die Dir wohl kein Kopfzerbrechen bereiten :smile:)

Das ganze nennt sich dann Wohnungsbausparprämie und geht aber bis 1000 DM :smile: *kleine Korrektur von mir* … aber auch mit 10%.

Marco

Wie aus Marcos Erläuterungen bereits hervorgeht, können nur
Arbeitnehmer vermögenswirksam sparen. Als Schüler kommst Du
also nicht in den Genuß dieser Förderung. Um in den Genuß
staatlicher Förderungen zu kommen, bleibt Dir z.Zt. wohl als
einzige Form das Bausparen. Auf Einzahlungen bis zu 800,-- DM
p.a. bekommst Du ebenfalls eine Prämie von 10%. Hier gibt es
zwar auch eine Einkommensgrenze (50/100 TDM), aber als Schüler
sollte die Dir wohl kein Kopfzerbrechen bereiten :smile:)

bin azubi und habe ein zu versteuerndes (oder auch nicht) Einkommen von 14160 DM pa. (weiß nicht, ob da Urlaubs und Weihnachtsgeld mit reinzählt, dann währen es etwa 1300 DM pa mehr)

bin azubi und habe ein zu versteuerndes (oder auch nicht)
Einkommen von 14160 DM pa. (weiß nicht, ob da Urlaubs und
Weihnachtsgeld mit reinzählt, dann währen es etwa 1300 DM pa
mehr)

wäre es da nciht besser, VL zu „machen“

VWL über Bausparen

Wie aus Marcos Erläuterungen bereits hervorgeht, können nur
Arbeitnehmer vermögenswirksam sparen. Als Schüler kommst Du
also nicht in den Genuß dieser Förderung. Um in den Genuß
staatlicher Förderungen zu kommen, bleibt Dir z.Zt. wohl als
einzige Form das Bausparen.

Hallo Wolle,

VWL über Bausparen ist wohl nicht so gut, denn der Staat fördert
seit dem 1.1.1999 VWL über Fondssparen sogar mit 20%!
Die Verzinsung bei einem Bausparer liegt je nach Bausparkasse bei
4,5 -6%. Beim Fondssparen sind es zwischen 8% und 12% Minimum.
Das heißt in Zahlen:

Bausparer ca. 7.500,- DM Auszahlung

Fondssparen ca. 10.000,- - 15.000,- DM Auszahlung

Wer kann schon auf so viel Geld verzichten? Ich nicht!

Gruß Kyra