Hallo Alex,
da der Staat vermögenswirksamen Leistungen begünstigt und von ihm bezuschusst werden, kann es Sinn machen, dieser Sparform nachzugehen.
Vermögenswirksame Leistungen können tarifvertragliche oder branchenübliche Extrazahlungen des Arbeitgebers sein, du du wiederum nur dann bekommst, wenn du einen solchen Sparvertrag verweisen kannst.
Der Arbeitgeber zahlt dir dabei einen gewissen Zuschuss zu deinem Bruttolohn. Dieser Zuschuss ist sozialabgaben- und steuerpflichtig. Am Ende der Lohnabrechnung zieht der Arbeitgeber seine Mehrleistung, bis zu 78 DM im Monat, wieder ab und überweist diese auf den Sparvertrag.
Bis zu 78 DM mtl. (936 DM p.a.) werden dann durch den Staat prämiengefördert. Hierfür bekommt der Sparer dann eine Gutschrift bis zu dieser Höhe in Höhe von 10%, also maximal 93,60 DM.
Dieses Extrageld des Arbeitgebers kann er durch seinen eigenen Nettolohn bis zu 78 DM p.M. auffüllen. Beispielsweise zahlt der Arbeitgeber (AG) 40 DM und der Arbeitnehmer (AN) die restlichen 38 DM.
Mögliche Anlageformen können dafür sein: Beteiligungen für Wohneigentumsschaffung, Bausparverträge und Lebensversicherung.
Letztere werden aber nicht durch die staatlichen Prämien direkt unterstützt. Diese kann man nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend machen, was bei höherverdienenden AN Sinn machen kann.
Diese staatliche Förderung ist natürlich auf Maximaleinkommen beschränkt. Jeder AN, der unter 35 TDM p.a. verdient, kann diese Förderung in Anspruch nehmen. Bei Ehepaaren, wo beide berufstätig sind, gelten infolgedessen die doppelten Höchstgrenzen.
Zusätzlich zu dieser Sparform kann der AN jährlich bis zu 800 DM (mtl. bis zu 66,67 DM) von seinem Verdienst abzweigen und in Produktivkapital anlegen, so z.B. Aktienfonds.
Auch für diese Sparform gibt es die Höchstverdienstgrenzen von 35 TDM / 70 TDM. Diese Sparform wird mit 20% im Westen und mit 25% im Osten gefördert.
Dies sind die 2 Formen der Vermögenswirksamen Leistungen, denn die VWL beschränkt sich ausschließlich auf Arbeitnehmer.
Der AN, der also unter 35 TDM zu versteuerndes Einkommen p.a. verfügt, kann so 253,60 DM oder 293,60 DM staatliche Zulagen erhalten.
Gruß
MArco