Guten Tag zusammen,
bisher hat Herr G. die VL des Arbeitgebers (40 Euro monatlich) in einen Bausparvertrag eingezahlt. Dies wird im August 2009 fällig und Herr G. möchte das Bausparguthaben ausbezahlt bekommen (und verzichtet auf das Bauspardarlehen).
Die Frage ist nun, wie ab August mit den 40 verfahren werden soll. Im Nachhinein war die Rendite des Bausparens eher dürftig. Welche Alternativen Anlageformen für die VL gibt es? Wie ist es mit der „Zuteilung“ ? Kann Herr G. bei einem Fondssparplan eigentlich den Zeitpunkt der Zuteilung selber bestimmen oder sind dort auch Fristen gesetzt? Wohin also mit den 40 Euro des Arbeitgebers?
Guten Tag zusammen,
bisher hat Herr G. die VL des Arbeitgebers (40 Euro monatlich)
Die Frage ist nun, wie ab August mit den 40 verfahren werden
soll. Im Nachhinein war die Rendite des Bausparens eher
dürftig.
Hier stellen sich erstmal ein paar Fragen.
Was versteht Herr G. unter dürftig? Insbesondere wenn man mal andere tolle Anlagen in der jüngeren Vergangenheit vergleicht, die nun nicht nur keine Rendite abwerfen, sondern auch das eingezahlte Kapital verloren haben.
Hat man bei Abschluß des Vertrages schon gewußt, dass man auf das Darlehen verzichten will? Hierfür bieten viele Gesellschaften spezielle Verträge an, die eine höhere Guthabenverzinsung bringen. Daneben sollte man in diesem Fall, die Bausparsumme nur in der Höhe wählen, wie tatsächlich Einzahlungen plus Zinsen und Zulagen zu erwarten sind. Die vorgegebenen Bausparsummen sind in der Regel doppelt so hoch, die Abschlußgebühr dementsprechend. Die Berater weisen darauf aus irgendeinem Grund nicht so offensiv drauf hin.
Insgesamt sind die Renditen von Bausparverträgen mit ca. 4-5% p.a. angesichts der Sicherheit eigentlich gar nicht schlecht. Dazu kommt dann ja noch die Arbeitnehmersparzulage. Und wenn ich es richtig gelesen haben, bekommt Herr G. die Einzahlungen auch noch vom Arbeitgeber komplett geschenkt. In diesem Fall dürfte die Rendiete gegen unendlich streben. Welche Anlage bietet dies? Bei gleicher Sicherheit.
Welche Alternativen Anlageformen für die VL gibt es?
Wie ist es mit der „Zuteilung“ ? Kann Herr G. bei einem
Fondssparplan eigentlich den Zeitpunkt der Zuteilung selber
bestimmen oder sind dort auch Fristen gesetzt?
Kann man selbst bestimmen (nach den sieben Jahren). Man kann auch nach Ablauf der sieben Jahre, die Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen lassen. Das kostet nichts, aber man spart sich die häufig recht üppigen Kosten wie „Kontoführungsgebühr“ oder Depotgebühren.
Wohin also mit den 40 Euro des Arbeitgebers?
Vielleicht findet man die Antwort nachdem man die diversen Anlageformen, die das 5. VermBG aufführt, für sich selbst untersucht hat.
Hi,
ich geb auch mal noch schnell meinen Senf dazu
Generell gilt, du hast einen Vertrag mit der Bank abgeschlossen, der erfüllt werden muss. Die Bank gewährt dir allerdings i.d.R. eine Möglichkeit zum Ausstieg, die Bank besteht natürlich auf eine sog.genannte Vertragsstrafe, da der Bank durch die Auflösung des Vertrages Einkünfte entfallen. Nur verständlich, dass die Bank diese zumindest teilweise erstattet haben möchte.
Zum Bausparer: Ich weiss nicht wie die Finanzielle Situation sich darstellt. Das Problem ist vermutlich, die unsicheren Einnahmen der Selbstständigkeit. Der Bausparer kann durchaus sinn machen, um die Gesamtlast finanzierbar zu machen. das Prinzip eines Bausparer ist das Sparen, und finanzieren von Immobilien. Man spart also zuerst. Bekommt allerdings nur einen mässigen Zinssatz, später dafür verpflichtet sich die Bank meist in höhe der bis zur Fälligkeit gesparten Guthaben einen Kredit mit niedriegem Zins zu gewähren.
Ich würde dir Raten, dich von der Bank deines Vertrauen oder einem der sich damit richtig auskennt z.B. Vermögensberater.
Gruss
QL
Hi,
das haat sich definitiv verirrt, sorry. Gehört eigentlich in Kreditumschuldung. Sorry, kann ich das noch irgendwie verschieben, oder muss das der Moderator machen? *peinlich*
das haat sich definitiv verirrt, sorry. Gehört eigentlich in
Kreditumschuldung. Sorry, kann ich das noch irgendwie
verschieben, oder muss das der Moderator machen? *peinlich*
das kann der Moderator genauso wenig machen wie Du (Du nicht, weil es schon Antworten darauf gibt, sonst könntest Du den Artikel löschen und wieder neu schreiben, und der Moderator nicht, weil das technisch nicht geht).