Vermögenswirksame Leistungen

Einen schönen, guten Tag auch!
Bin neu im Board und ich habe eine Frage, die mich brennend interessiert!

Ich bin weitesgehend bestens aufgeklärt was „vermögenswirksame Leistungen“ (vL) betrifft.

Es ist ja so, dass bei der Abrechnung beim Brutte erst der AG- Anteil hinzugerechnet wird, beim Netto dann der AN- Anteil abgezogen wird.
Nun meine Frage:
Ist es nicht möglich, dass ERST der AN- Anteil abgezogen wird und beim Nettobetrag der AG- Anteil hinzugefügt wird?
Also praktisch andersrum. Oder gibt es dort rechtliche Probleme?
Der Vorteil ist klar: AG und AN können bei den Sozialausgaben sparen, eigentlich klasse. Bin mir bloß leider nicht mehr sicher, was das betrifft.
Danke im Voraus für Eure Anworten!

Hallo.

Och bitte, du bist zwar noch in der Ausbildung, aber so viel sollte dir klar sein: wenn das ginge, würde es auch jeder machen.
Also, geht natürlich NICHT!

Wäre lustig, dann würde plötzlich jeder Arbeitnehmer 1€ verdienen und den Rest als VL bekommen, und der Staat würde pleite gehen! :wink:

Gruß
Granini

P.S. Ja, das bedeutet, dass die Existenz von VL vollkommen überflüssig ist, man könnte einfach gleich die paar Euro mehr an Lohn zahlen.

Tach schön,

Es ist ja so, dass bei der Abrechnung beim Brutte erst der AG-
Anteil hinzugerechnet wird, beim Netto dann der AN- Anteil
abgezogen wird.
Nun meine Frage:
Ist es nicht möglich, dass ERST der AN- Anteil abgezogen wird
und beim Nettobetrag der AG- Anteil hinzugefügt wird?
Also praktisch andersrum. Oder gibt es dort rechtliche
Probleme?

Problem liegt darin, dass die VL-Leistungen des AG der Steuer- und Beitragspflicht unterliegen. Von daher müssen Sie mit ins Brutto. Was dann jeder AN aus seinem Netto macht, ist ihm überlassen.

Grüße
S_E