Einen schönen, guten Tag auch!
Bin neu im Board und ich habe eine Frage, die mich brennend interessiert!
Ich bin weitesgehend bestens aufgeklärt was „vermögenswirksame Leistungen“ (vL) betrifft.
Es ist ja so, dass bei der Abrechnung beim Brutte erst der AG- Anteil hinzugerechnet wird, beim Netto dann der AN- Anteil abgezogen wird.
Nun meine Frage:
Ist es nicht möglich, dass ERST der AN- Anteil abgezogen wird und beim Nettobetrag der AG- Anteil hinzugefügt wird?
Also praktisch andersrum. Oder gibt es dort rechtliche Probleme?
Der Vorteil ist klar: AG und AN können bei den Sozialausgaben sparen, eigentlich klasse. Bin mir bloß leider nicht mehr sicher, was das betrifft.
Danke im Voraus für Eure Anworten!