Vermögenswirksame Leistungen/ Bausparvertrag

Hallo Leute,
meine Frage ist: Kann ich, wenn ich schon einen Bausparvertrag seit ca. einem Jahr laufen habe, zwecks Vermögenswirksamen Leistungen auf dieses Bausparkonto einzahlen lassen und in diesem Zusammenhang die Arbeitnehmersparzulage erhalten, oder ist der Neuabschluss eines Bausparvertrages Pflicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße, Jens

Funktioniert owT
Gruß
Caro

Hi Caro, vielen Dank! Weisst Du zufällig, ob ich den max. förderfähigen Betrag monatlich ratierlich einzahlen lassen muss, oder ob ich den max. Betrag z.B. auch in einem Monat einzahlen lassen kann?
Danke für Hilfe.
Viele Grüße, Jens

Gruß
Caro

Hallo Jens,

VWL wird immer monatlich gezahlt,
daher verstehe ich deine Frage nicht.

Gruß
Caro

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VL, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Hallo,

Weisst Du zufällig, ob ich den max.
förderfähigen Betrag monatlich ratierlich einzahlen lassen
muss, oder ob ich den max. Betrag z.B. auch in einem Monat
einzahlen lassen kann?

sofern der Arbeitgeber nicht den vollen monatlichen Höchstsatz von 40 Euro zahlt, so kann der Arbeitnehmer ihn bitten, den „fehlenden“ Betrag aus dem (Netto)Gehalt zu zahlen. Die Zahlung erfolgt dann in einer Summe durch den Arbeitgeber, aber eben auch weiterhin monatlich. Grundlage ist das 5. Vermögensbildungsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermbg_2/

Was in einer Summe gezahlt werden kann, ist der förderfähige Betrag für die Wohnungsbauprämie (512 bzw. 1024 Euro). Allerdings sollte man vor Überweisung des Betrages die bereits erhaltenen Zinsen abziehen, denn die gelten auch als förderfähige Einzahlung.

Gruß,
Christian