vermögenswirksame leistungen bei RV

Hallo, weiss gar nicht, ob ich hier richtig bin…versuchs mal:
also, ich bin selbständig und mein Mann student. Jetzt könnt ich doch meinen Mann anstellen, und bei Rentenversicherung oder Bausparvertrag etc. Vermögenswirsame Leistungen beantragen, oder?!
Wie geht das vor sich, was muß ich dann alles zahlen? Und wieviel VL bekomme ich dann, was muß ich beachten? Wir wollen eine Rentenv. abschließen und das muß ich jetzt natürlich noch vorher wissen, gell?!
Vielen Dank schonmal im voraus!
Gruß, Larah

Hallo Larah,

Hallo, weiss gar nicht, ob ich hier richtig bin…versuchs
mal:
also, ich bin selbständig und mein Mann student. Jetzt könnt
ich doch meinen Mann anstellen,

Ja!

und bei Rentenversicherung
oder Bausparvertrag etc. Vermögenswirsame Leistungen
beantragen, oder?!
Wie geht das vor sich, was muß ich dann alles zahlen?

Zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss, den Dein Mann dann abführen muss!

Und
wieviel VL bekomme ich dann,

Du nicht, Dein mann nur wenn Du es bezahlst!

was muß ich beachten?

Dein Mann bekommt, wenn Ihr zusammen unter den Einkommensgrenzen verdient, eine Arbeitnehmersparzulage - aber nicht auf Rentenversicherungen, nur auf Bausparen und ggf. bestimmte Investmentfonds.

Wir wollen
eine Rentenv. abschließen und das muß ich jetzt natürlich noch
vorher wissen, gell?!

Für den Abschluss einer Rentenversicherung musst Du davon eigentlich nichts wissen.

Oder meinst Du etwa eine Riesterrente - das könnte in der Konstruktion eher Sinn machen!

Hast Du eigentlich die Kosten der Konstruktion und den Steuervorteil berechnen lassen?

Ist Dir bewußt, dass diese Arbeitsverhältnisse - Mann/Frau - zurzeit äußerst strittig sind. Das Finanzamt prüft jedes Detail - und wehe das ist nicht 100% ig. Die Formvorschriften sind erheblich.
Die Sozialversicherungen (BA und BfA) verweigern Leistungen!
Die Krankenkassen natürlich nicht, die wollen den zusätzlich höheren Beitrag!
Ist Dein Mann noch Pflichtversichert als Student, wie alt, wieviele Semester?

Was ist eigentlich Euer Ziel - ich glaube ihr macht hier etwas ohne Plan und Ziel! Ihr braucht einen richtig guten Berater!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo zurück

Hast Du eigentlich die Kosten der Konstruktion und den
Steuervorteil berechnen lassen?

äh nein! Wer berechnet das?

Ist Dir bewußt, dass diese Arbeitsverhältnisse - Mann/Frau -
zurzeit äußerst strittig sind. Das Finanzamt prüft jedes
Detail - und wehe das ist nicht 100% ig. Die Formvorschriften
sind erheblich.
Die Sozialversicherungen (BA und BfA) verweigern Leistungen!
Die Krankenkassen natürlich nicht, die wollen den zusätzlich
höheren Beitrag!
Ist Dein Mann noch Pflichtversichert als Student, wie alt,
wieviele Semester?

mein Mann ist über mich krankenversichert.Und er studiert noch ein Weilchen, Bafög oder sowas bekommt er nicht!

Was ist eigentlich Euer Ziel - ich glaube ihr macht hier etwas
ohne Plan und Ziel! Ihr braucht einen richtig guten Berater!

Das Ziel ist, kein Geld zu verschenken bzw. natürlich am besten zu vermehren-aber Du hast recht, von solchen finanziellen Dingen haben wir nicht viel Ahnung…ich hasse es auch, mich mit solchen Sachen auseinanderzusetzten (sonst wäre ich viell. Steuerberater geworden :wink:

Ich hatte nur davon gehört, jemand sagte zu mir: stell doch Deinen Mann ein, dann könnt Ihr VL geltend machen…und somit bin ich hier im Forum mit der Frage gelandet…

Vielen Dank für Deine Antwort, ich denke, um eine richtige Beratung komme ich nicht herum. Weiß soetwas der Steuerberater oder zu wem muß man damit gehen?
LG, Larah

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Larah,

wenn dein Mann über Dich versichert ist, muss die Versicherungspflicht als Student ja bereits geendet haben (also Älter als 30, mehr als 14 fachsemester, etc.), oder?

Dein Steuerberater kann Dir unter steuerlichen Gesichtspunkten sagen, ob es sich lohnt, Deinen Mann anzustellen. Die Ersparnis Gewerbesteuer in relation zum finanziellen Nachteil aus den Sozialabgaben - aber dann müsstest Du schon einen recht hohen Gewinn haben.

Die Berechnung, und auch das ist Steuerberaterthema, der Vorteile aus AN-Zulage und Riester Förderung für Deinen Mann und dann auch Dich kann er und ggf. unterstützend eine Versicherungsmakler leisten.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Larah,
neben vielen Vorteilen einer solchen Konstruktion lauern natürlich auch versteckte Fallen.

Wird mein Partner bei mir angestellt so hat er nicht automatisch alle Rechte. Z. Bsp. kam es zu Leistungsverweigerungen des Rentenversicherungsträgers als auch Arbeitsamt. Dazu folgenden Link der BfA:
http://www.bfa.de/ger/ger_aktuelles.9/ger_news.91/ge…
„„Sollten in Einzelfällen Pflichtversicherungsbeiträge tatsächlich zu Unrecht gezahlt worden sein, weil sich das bisherige Beschäftigungsverhältnis als selbständige Tätigkeit oder lediglich familienhafte Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten oder Verwandten erweist, sind die bis dahin in die Sozialversicherung eingezahlten Beiträge zu Unrecht entrichtet und müssen deswegen grundsätzlich erstattet werden. Aufgrund der familiären Verhältnisse kann dies insbesondere dann der Fall sein, wenn die Tätigkeit von Verwandten mehr durch familienhafte Rücksichtnahmen und ein gleichberechtigtes Nebeneinander als durch einen für ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-verhältnis typischen Interessengegensatz gekennzeichnet ist. Neben einer angemessenen Bezahlung ist die steuerrechtliche Behandlung des Arbeitsentgelts und die Verbuchung der Einkünfte als Betriebsausgabe ein nicht unwichtiges Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.““

Grundlage des Artikels war ein Bericht aus dem Focus, vielleicht haben die anderen noch den Link dazu.

Auch von mir der Rat sich an entsprechende Fachleute (Steuerberater, Versicherungsonkel, etc.) zu wenden und die Situationen mit denen durchsprechen und planen. MM nach solltest/mußt du ich mit der Materie soweit beschäftigen das du nachvollziehen kannst, wo Vor- oder Nachteile sind (Unwissenheit schütz vor Strafe nicht).

Gruß
Martin