Vermögenswirksame Leistungen - betriebliche Übung?

Hallo zusammen,

als ich bei meinem Unternehmen angefangen habe, hat man vermögenswirksame Leistungen gezahlt, also habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen.
Seit ca. 2 Jahren zahlt das Unternehmen neuen Mitarbeitern keine vermögenswirksamen Leistungen mehr, den „alten“ Mitarbeitern aber nach wie vor. Nun läuft mein Bausparvertrag aus. Als ich nachfragte, ob ich einen neuen einreichen soll, sagte man mir, dass neue Verträge nicht mehr akzeptiert werden und nur noch die alten gezahlt werden, die damals abgeschlossen wurden, bis sie auslaufen.

Ist das ein korrektes Vorgehen der Firma, oder gilt hier so eine Art „betriebliche Übung“?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ist das ein korrektes Vorgehen der Firma, oder gilt hier so
eine Art „betriebliche Übung“?

Wenn es sich bei dem Zuschuß für die VWL um eine freiwillige Leistung handelt, ist das Vorgehen korrekt. Sollte es einen Tarifvertrag geben und das Unternehmen daran gebunden sein, lohnt ein Blick in den Tarifvertrag. Sehr viele Tarifverträge enthalten Klauseln zu AG-Leistungen für die VWL oder bAV.

Ist das ein korrektes Vorgehen der Firma, oder gilt hier so
eine Art „betriebliche Übung“?

Wenn es sich bei dem Zuschuß für die VWL um eine freiwillige
Leistung handelt, ist das Vorgehen korrekt.

Das stimmt in dieser Pauschalität nicht. Es kann durchaus eine betriebliche Übung entstanden sein, wenn nicht bei der Zahlung bestimmte Formalia durch den AG eingehalten wurden. Dann ist eine Änderung nur noch durch Änderungskündigung möglich. Beurteilen kann dies aber nur ein Fachanwalt vor Ort, der alle nötigen Unterlagen einsehen kann.

&Tschüß

Wolfgang

betriebliche Übung

Diesen Ausdruck lese ich hier zum ersten Mal. Was ist das ? Bitte um Nachhilfe.

betriebliche Übung

Diesen Ausdruck lese ich hier zum ersten Mal. Was ist das ?
Bitte um Nachhilfe.

Dann hast Du aber das Ausgangsposting nicht richtig gelesen, da kommt der Begriff ja schon in der Überschrift vor.
Zur Begriffsbestimmung kannst Du ja mal die Rd.-Nr. 27 dieses BAG-Urteils lesen:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

&Tschüß

Wolfgang

Dann hast Du aber das Ausgangsposting nicht richtig gelesen,

Hatte ich, aber dort war der Begriff i Anführungszeichen gesetzt, sodaß ich nicht davon ausgegangen bin, dass es eine richtige Bezeichnung ist.