Vermögenswirksame Leistungen Dresdner Bank

Hallo,

ich hatte im letzten Jahr bei der Dresdner Bank Vermögenswirksame Leistungen in einem Wertpapiersparvertrag abgeschlossen. Mein Arbeitgeber zahlt für Neuverträge (es handelt sich hierbei um einen Neuvertrag) keinen Anteile, ferner erhalte ich aufgrund meines Einkommens keine staatliche Prämie.

Ich möchte den Vertrag nun kündigen und dafür in einen monatlichen Fondssparplan einzahlen.

Ich hatte in dem Vertrag eine Klausel entdeckt, die mich etwas beunruhigt. Diese lautet folgendermaßen: Beide Vetragspartner verzichten auf eine Aufhebung des Sparvertrages vor Ablauf der Sperrfrist.

Bedeutet dies konkret, dass ich den Vertrag nicht vorzeitig kündigen kann ? Ich hatte auf der Seite http://verbraucherschutz.wtal.de/vwl-basiswissen.htm entdeckt, dass
bei einer ordentlichen Kündigung, die grundsätzlich im Vertrag festgelegten Kündigungs-Bestimmungen, gelten, es sei denn, sie verstoßen gegen gesetzliche Regelungen oder wurden in Gerichts-Urteilen als nichtig erklärt. Desweiteren sollten im im Vermögensbildungs-Gesetz außerordentliche Kündigungs-Möglichkeiten festgelegt sein. Diese setzen die vertraglichen Kündigungs-Bestimmungen außer Kraft, wenn diese ungünstiger für den Anleger sind.

Wie beurteilen Sie den Sachverhalt ?

Vielen Dank.

Hallo Thomas,

frage doch einfach mal die Dresdner, ob Du den Vertrag auflösen kannst.
Diese Auskunft bekommst Du auch telefonisch. Wenn es dann Probleme gibt (was ich nicht glaube) kannst Du immer noch Zeit in Recherchen investieren.

Beste Grüsse aus dem Süden

Roland

Hallo Thomas,

Sperrfrist heißt nur, dass Du den Vertrag sieben jahre lang bestehen lassen musst, wenn Du die Arbeitnehmersparzulage von Vater Staat haben möchtest, falls Du sie wegen der Einkommensgrenze bekommst.
Liegts Du über dieser Grenze (mußt mal googeln, weiß nicht wie hoch diese aktuell ist) gibt es keine Fristen.

Den Sparbetrag kannst Du sowieso jederzeit umleiten (Info an Arbeitgeber, wohin er den Betrag überweisen soll). Es gibt keine Pflicht einzuzahlen.
Kann sein, dass Dir der Dresdner-Banker erstmal was anderes erzählt. Manchmal verwechseln die Kundenberater die Themen auch so ein Wenig. Für das Thema VL werden -wegen der kleinen Beträge- meistens nicht die Top-Beratungs-Profis eingesetzt… .
Gruß Schorsch

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