Hallo Zusammen,
angenommen jemand spart in eine Direktversicherung zur Altersvorsorge über seinen Betrieb und in diese Altervorsorge fließt auch der kleine Beitrag des Arbeitgebers in Form von Vermögenswirksamen Leistungen mit ein.
Die betriebliche Altersvorsorge wird in der Steuererklärung ja nicht berücksichtigt, da sie schon steuerlich begünstigt wird, in dem die Gehaltsumwandlung erfolgt.
Wie ist es mit den VL? Müssen/Können diese in der Steuererklärung angegeben werden oder spielen diese ebenso keine Rolle, da sie nicht dem Steuer-Brutto unterliegen?
Vielen Dank für Eure Antworten!