Welche Handhabe hat ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seit Jahren die vertraglich festgelegeten Vermögenswirksamen Leistungen nicht bezahlt hat?
Hallo
Er kann sie anmahnen, einen Mahnbescheid erwirken und/oder versuchen einzuklagen.
Gruß,
LeoLo
Moin,
traurig, daß man „immer nur“ klagen kann. Es gibt halt Arbeitgeber, die halten sich an kein Gesetz und der kleine Arbeitnehmer kann nur klagen.
LG, konsa
Hallo
traurig, daß man „immer nur“ klagen kann. Es gibt halt
Arbeitgeber, die halten sich an kein Gesetz und der kleine
Arbeitnehmer kann nur klagen.
Das gibt’s auch umgekehrt. Und Arbeitgeber müssen dann oft noch viel mehr hinnehmen, bis sie „Recht“ bekommen. Und oft genug bedeutet „Recht“ für die Arbeitgeber, daß sie aufgrund eines Formfehlers dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen, damit er sich vor Gericht auf eine betriebsbedingte fristgerechte Kündigung einlässt.
Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.
Gruß,
LeoLo
seit Jahren
Da würde ich mal nachschauen, ob diese Ansprüche nicht auch unter die sog. Ausschlussfrist fallen. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge Ausschlussfristen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
ms