Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage.
Person A ist arbeitslos und bezieht Hartz IV. Person A lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit Person B. Person B hat einen festen Job und verdient 850 € netto. Person B bezieht ausserdem jeden Monat vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 €. Das heißt auf dem Lohnzettel von Person B steht als Nettobetrag 876 €, wovon 850 € ausgezahlt werden und 26 € auf ein Bausparkonto gehen. Welcher Wert wird bei der Berechnung des Hartz IV zugrunde gelegt? 850 € oder 876 € ?
Für rasche Antwort wäre ich dankbar