Vermögenswirksame Leistungen unter ALG II

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage.
Person A ist arbeitslos und bezieht Hartz IV. Person A lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit Person B. Person B hat einen festen Job und verdient 850 € netto. Person B bezieht ausserdem jeden Monat vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 €. Das heißt auf dem Lohnzettel von Person B steht als Nettobetrag 876 €, wovon 850 € ausgezahlt werden und 26 € auf ein Bausparkonto gehen. Welcher Wert wird bei der Berechnung des Hartz IV zugrunde gelegt? 850 € oder 876 € ?

Für rasche Antwort wäre ich dankbar

876 o.w.W.
Gruß
Otto

Gruß
Otto

?

Hallo!

Wenn eine vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistung in der Bescheinigung des Arbeitgebers als Nettoentgelt ausgewiesen wird, wird sie auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Gruß, Franz

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Zweckbestimmte Leistungen
Hallo

vermögenswirksame Leistungen sind zweckbestimmte Leistungen und von daher absetzbar, d. h. die müssen nicht eingesetzt werden.

Hier noch ein Hinweis, nach dem nicht gefragt wurde:

„Vom Einkommen sind abzusetzen … 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind.” (§ 11 Abs. 2 Nr.3 SGB II; ebenso: § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII)"

Also, Haftpflichtversicherung auch fürs Auto usw. sind abzusetzen, ebenfalls Riesterrente bis zur geförderten Höhe, und vielleicht auch noch anderes.

Viele Grüße Simsy

PS: Wikipedia-Zitat
Wikipedia:

„Die ANSpZ gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; sie gilt arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts.“

Hallo

vermögenswirksame Leistungen sind zweckbestimmte Leistungen
und von daher absetzbar, d. h. die müssen nicht eingesetzt
werden.

kann man sich da auch auf einen bestimmten paragraphen berufen? bisher wurden auf dem verdienstbescheid von person b die vermögenswirksamen leistungen immer vom arbeitgeber eingetragen und vom amt berechnet.

Nachlesen Randziffer 11.36 :http://tinyurl.com/fyvl3

Das sind Durchführungshinweise für die Arbeitsagentur und die Argen. Die Durchführungshinweise sind für die Arbeitsagentur verbindlich, für die Argen und Optionskommunen Handlungsempfehlungen. Sie sind kein Gesetz.

Aber in dem Link auf Seite 16 unter 3.3 findest du die ganzen zweckbestimmten Leistungen aufgeführt, und ganz oben steht aufgeführt: Arbeitnehmersparzulage.

Man könnte es ja ausdrucken und dem Sachbearbeiter zeigen.

Viele Grüße
Simsy

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ich danke dir :smile: