Vermögenswirksame Leistungen (VL) in ETF anlegen?

Hallo,

ich habe vor Jahren ohne Vorkenntnisse einen VL-Vertrag abgeschlossen auf einen AXA-Fonds.
Bei diesem wurden natürlich von jeder Sparrate 5% AA abgezogen.

Mittlerweile bin ich informierter und da meine Freundin nun einen solchen VL-Vertrag abschliessen möchte, halte ich es aus eigener rückblickender Erfahrung für sinnvoller, einen günstigen ETF zu wählen.

Leider bin ich im Internet bisher nicht fündig geworden über welchen Anbieter man das machen kann oder welche ETFs für VL zugelassen sind. Meiner Freundin werden bei Ihrer Bank leider nur konventionelle Fonds angeboten, die in den letzten Jahren sogar vor Gebühren von vergleichbar investierenden ETFs outperformt worden wären.

Danke und Gruß,
Holger

Zur Frage
Nachdem ich die eigentliche Frage nicht formuliert hatte, hole ich dies hiermit nach:

Kann mir jemand Hinweise geben wo man einen VL-Vertrag für ETF-Fonds abschließen kann oder wie ich dies herausfinden kann? Meine eigenen Recherchen im Internet haben bisher leider zu keinem Ergebnis geführt.

Hallo,
klar, da es ETFs für VWL nicht gibt! Der Gesetzgeber verlangt von Fonds für VWL eine Managementführung!

Gruß cooler

Das war mir wiederum nicht bekannt, danke für den hinweis!

klar, da es ETFs für VWL nicht gibt! Der Gesetzgeber verlangt
von Fonds für VWL eine Managementführung!

Hallo cooler,

ich widerspreche ungern (schon wieder). Aber diese Aussage sollte vielleicht „konkretisiert“ werden.

Basis für Anlagen in vermögenswirksame Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetzs. Welche Anlageformen zulässig sind definiert hier der §2. Um die Anlage in Wertpaieren geht es speziell im Absatz 2c.
Hier der Wortlaut:
"zum Erwerb von Anteilen an Sondervermögen nach den §§ 46 bis 65 und 83 bis 86 des Investmentgesetzes sowie von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, wenn nach dem Jahresbericht für das vorletzte Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr des Abschlusses des Vertrags im Sinne des § 4 oder des § 5 vorausgeht, der Wert der Aktien in diesem Sondervermögen 60 Prozent des Werts dieses Sondervermögens nicht unterschreitet; für neu aufgelegte Sondervermögen ist für das erste und zweite Geschäftsjahr der erste Jahresbericht oder der erste Halbjahresbericht nach Auflegung des Sondervermögens maßgebend,
(Der Link: http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__2.html)

Das bedeutet nur, dass der Fonds auch rechtlich ein Fonds sein muss und darüber hinaus überwiegend (mehr als 60%)in Aktien investieren muss.
Ich kann hier keinen Hinweis darauf finden, wie das Management verlaufen soll. Auf welcher Grundlage triffst Du die Aussage, dass ein aktives Management Voraussetzung ist?

Zur Frage nach den ETFs:
Das besondere an den ETFs ist ja, dass sie über die Börse gehandelt werden und nicht, wie üblich, über die Fondsgesellschaft.
Die normalen Abwicklungsstellen für Fonds (also Plattformen und Fondsgesellschaften) nutzen diesen Abwicklungsweg normalerweise nicht im Normalgeschäft. Es handelt sich hier also eher um ein abwicklungstechnisches, als ein rechtliches Problem.

Ich habe den Eindruck, dass es dem Fragesteller aber weniger um das tägliche Treiben an der Börse geht, sondern um einen kostengünstigen Indexfonds?
Gegen diese spricht auf Basis des obigen Gesetzes nichts, denn ein Euro-stoxx 50- Index-Fonds z.B. besteht sicher zu mehr als 60% aus Aktien.
Außerdem ist diese Vorgabe sowieso nur wichtig, wenn Arbeitnehmersparzulage genutzt werden kann (Einkommensgrenzen beachten). Der AG-Zuschuss ist tarifvertraglich geregelt. Da gibt es meines Wissens keine Vorgaben zu den Fonds. So steht es auch hier:
http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/vl/index.html

Wenn man also seine VL in einen Indexfonds leiten möchte, sucht man sich einen Anbieter für ein VL-Depot, der diese Fonds auch anbietet. Dass kann eventuell z.B. ein Depot bei ebase über einen Fondsdiscounter sein. Ob die aber Indexfonds anbieten weiß ich nicht.
Bitte nicht wundern, wenn das Interesse der Anbieter hier nicht riesig ist. VL-Anlagen machen wegen der gesetzlichen Vorgaben einen erhöhten Aufwand. Man kann aber wegen der geringen Beträge kaum was verdienen. Schon gar nicht mit Indexfonds.
In der Branche sagt man: VL? Viel Arbeit, wenig Geschäft!

Gruß vom Money-Schorsch

Hallo Money-Schorsch,

Ich kann hier keinen Hinweis darauf finden, wie das Management
verlaufen soll. Auf welcher Grundlage triffst Du die Aussage,
dass ein aktives Management Voraussetzung ist?

die Info war von jemand (schon vor der Frage), den ich bis jetzt als absoluten Fachmann eingeschätzt hatte! Ich werde nochmals rückfragen! Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es ETFs für VL (VWL) nicht gibt! Insofern war die Begründung für mich nur ein Nebenaspekt!
Trotzdem danke für den Denkanstoß!

Gruß cooler

Hallo Holger,

es gibt sehr verschiedene Möglichkeiten, mit VL umzugehen, die auch ganz unterschiedliche Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben haben. Deine Freundin sollte sich vielleicht von jemandem beraten lassen, der sich damit auskennt. Vielleicht hat auch die Personalabteilung ihres Betriebes Erfahrungen.

Cheers, Felix