klar, da es ETFs für VWL nicht gibt! Der Gesetzgeber verlangt
von Fonds für VWL eine Managementführung!
Hallo cooler,
ich widerspreche ungern (schon wieder). Aber diese Aussage sollte vielleicht „konkretisiert“ werden.
Basis für Anlagen in vermögenswirksame Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetzs. Welche Anlageformen zulässig sind definiert hier der §2. Um die Anlage in Wertpaieren geht es speziell im Absatz 2c.
Hier der Wortlaut:
"zum Erwerb von Anteilen an Sondervermögen nach den §§ 46 bis 65 und 83 bis 86 des Investmentgesetzes sowie von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, wenn nach dem Jahresbericht für das vorletzte Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr des Abschlusses des Vertrags im Sinne des § 4 oder des § 5 vorausgeht, der Wert der Aktien in diesem Sondervermögen 60 Prozent des Werts dieses Sondervermögens nicht unterschreitet; für neu aufgelegte Sondervermögen ist für das erste und zweite Geschäftsjahr der erste Jahresbericht oder der erste Halbjahresbericht nach Auflegung des Sondervermögens maßgebend,
(Der Link: http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__2.html)
Das bedeutet nur, dass der Fonds auch rechtlich ein Fonds sein muss und darüber hinaus überwiegend (mehr als 60%)in Aktien investieren muss.
Ich kann hier keinen Hinweis darauf finden, wie das Management verlaufen soll. Auf welcher Grundlage triffst Du die Aussage, dass ein aktives Management Voraussetzung ist?
Zur Frage nach den ETFs:
Das besondere an den ETFs ist ja, dass sie über die Börse gehandelt werden und nicht, wie üblich, über die Fondsgesellschaft.
Die normalen Abwicklungsstellen für Fonds (also Plattformen und Fondsgesellschaften) nutzen diesen Abwicklungsweg normalerweise nicht im Normalgeschäft. Es handelt sich hier also eher um ein abwicklungstechnisches, als ein rechtliches Problem.
Ich habe den Eindruck, dass es dem Fragesteller aber weniger um das tägliche Treiben an der Börse geht, sondern um einen kostengünstigen Indexfonds?
Gegen diese spricht auf Basis des obigen Gesetzes nichts, denn ein Euro-stoxx 50- Index-Fonds z.B. besteht sicher zu mehr als 60% aus Aktien.
Außerdem ist diese Vorgabe sowieso nur wichtig, wenn Arbeitnehmersparzulage genutzt werden kann (Einkommensgrenzen beachten). Der AG-Zuschuss ist tarifvertraglich geregelt. Da gibt es meines Wissens keine Vorgaben zu den Fonds. So steht es auch hier:
http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/vl/index.html
Wenn man also seine VL in einen Indexfonds leiten möchte, sucht man sich einen Anbieter für ein VL-Depot, der diese Fonds auch anbietet. Dass kann eventuell z.B. ein Depot bei ebase über einen Fondsdiscounter sein. Ob die aber Indexfonds anbieten weiß ich nicht.
Bitte nicht wundern, wenn das Interesse der Anbieter hier nicht riesig ist. VL-Anlagen machen wegen der gesetzlichen Vorgaben einen erhöhten Aufwand. Man kann aber wegen der geringen Beträge kaum was verdienen. Schon gar nicht mit Indexfonds.
In der Branche sagt man: VL? Viel Arbeit, wenig Geschäft!
Gruß vom Money-Schorsch