Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Arbeitgeber bezahlt den „normalen“ Satz an Vermögenswirksamen Leistungen (26,59€) an den Arbeitnehmer. Nun kündigt der AN den VWL Vertrag um mit seiner Lebensgefährtin einen neuen Vertrag abzuschließen. Nun kommt ein Schreiben vom AG mit Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge. In dem Schreiben steht, das seit dem 01.03.2008 nur noch Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden wenn
a) der Vertrag über die VWL vor dem 01.03.2008 abgeschlossen wurde oder
b) der Vertrag bei der im Haus ansässigen Versicherung (AG ist aber ein Autohaus) abgeschlossen wird.
Frage: Ist das so erlaubt? (Vertrag des AN wurde zum 01.06.2008 abgeschlossen)
Danke im Voraus.