Vermögen in der Ehe trennen

Hallo,
Wie kann eine Ehefrau ihr Vermögen 100% vom Ehemann „trennen“?
Sie möchte ein Grunstück kaufen (und überhaupt verdient mehr, kauft mehr etc.) - gibt es eine Möglichkei, eine Vereinbarung, dank der absolut alles, was sie hat, nur ihr bei einer Scheidung zusteht? Was wäre das, wie/was müsste dein stehen?
Danke für Eure Ideen!

VG

Wenn sie ein Grundstück kauft, mit eigenem Geld bezahlt und dann als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, dann gehört es ihr auch ganz allein.
Es wird nichts angerechnet.

Man muss sich mal mit den versch. Rechtsformen einer Ehe kundig machen und sich ggf. auch beim Anwalt beraten lassen.

Vereinbart man nichts ist die Ehe im Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“- d. h. jeder Ehepartner behält das was er vor der Ehe an Eigentum hatte, nur das was während der Ehe gemeinsam angeschafft/erarbeitet wurde wird Gemeinschaftseigentum. Im Fall des Todes oder der Scheidung wird nur das gemeinsame Vermögen geteilt.

Mit einem Ehevertrag vor dem Notar kann man auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

MfG
duck313

Du bist verheiratet? Dann ist es doch egal, ob Du Dein Vermögen von „Konto“ in „Immobilie“ wechselst.

Lebst Du schon in Scheidung (gemäß früherer Posts)? Dann wird Dein Noch-Ehemann sicher keiner Vereinbarung zustimmen, die ihn benachteiligt, z.'B. einer nachträglichen Gütertrennung.

Wenn ihr im Guten auseinandergeht, kann er Dir natürlich Deine Sachen auch überlassen, solange er damit nicht zum Sozialfall wird.

Hallo,
Neun, noch nicht geschieden, getrennt lebend.
Wenn er doch die Gütertrennung unterschreibt und danach noch vir der Scheidung zum Sozialfall wird? Was dann?

Hallo,

das könnte schwieriger werden als gemeinhin angenommen wird. Siehe hier:
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Verfuegung-ueber-Vermoegen-im-Ganzen/Definitionen

(siehe Unterpunkt b))

Hallo,
Neun, noch nicht geschieden, getrennt lebend.
Wenn er doch die Gütertrennung unterschreibt und danach noch vir der Scheidung zum Sozialfall wird? Was dann?

Ganz klar ist mir das nicht. Habt ihr nun bei Eheschließung Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart? Eine „nachträgliche“ Gütertrennung kurz vor Scheidung ist wohl unwahrscheinlich.

Getrennt lebend, noch nicht geschieden; Gütertrennung könnte er jetzt dennoch zustimmen. Wenn sie unterschrieben wird und er dann vor Scheidung noch zu einem Sozialfall wird - welche Konsequenzen hat es für die Ehefrau?

Kann das lebenspraktisch und auch theoretisch nicht nachvollziehen.
Ob quasi „rückwirkend“ bis zum Zeitpunkt der Eheschließung der faktische Zustand in Gütertrennung geändert werden kann, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich gilt die Gütertrennung ab den Zeitpunkt, in dem sie vereinbart wird.
Das was vorher in Gütergemeinschaft angeschafft wurde, gehört zum Vermögensausgleich. Pi mal Daumen halbe/halbe.
Wenn er deutlich weniger verdient als Du, wird er nicht zwingend zum Sozialfall, weil Du bis zur Scheidung ggf. Trennungsunterhalt zahlen musst, nach der Scheidung ggf. auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist.
Was ich lebenspraktisch nicht verstehe: Scheint ja jahrelang geklappt zu haben. Im Einverständnis beider. Und nun so eine sehr rabiate Befreiungsidee. Hört sich ein bisschen nach Strafvorhaben an.
Vielleicht gibt es eine vernünftigere Lösung.
LG

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was unverdtändlich sein könnte. Sind doch ganz routinemäßige Fragen.

Die Ehefrau verdient mehr. Sie will sich scheiden lassen. Dazu kommt aber ihr Vorhaben, eine Immobilie zu kaufen. Dabei will sie die Immobilie im Falle der Scheidung schützen. Deswegen die Frage: wenn eine Gütertrennung jetzt (nich rückwirkend) vereinbart wird und danach Immobilie gekauft wird (aber vorm Scheidungsurteil) - was passiert mit der Immobilie nach/während der Scheidung? Hat er dann irgendwelche Ansprüche?

Wegen Sozialfall habe ich auch theoretisch gefragt, ob man sich über eine Gütertrennung vor Unterhalt schützen kann FALLS es mal doch passiert.