Vermögen und Streitwert bei Scheidung

Hallo Wissende,

Privatier X erkundigt sich im Vorhinein über die Kosten seiner Scheidung mit Y.

Dazu konsultiert er auch diverse Scheidungskostenrechner, muss bei einigen nur die jeweiligen Einkommen und die Anzahl der Kinder eingeben, bei anderen auch sein Vermögen (Vermögen von Y ist marginal, sagen wir in Höhe einer Immobilie von 10000E). Davon abhängig variiert der Preis der Scheidung um einen sehr hohen Faktor.

Seite 1 schreibt, dass in 99% der Fälle das Gericht nicht von sich aus nach dem Vermögen fragt (wohl weil das Vermögen in der Regel ohnehin nicht für irgendwelche Unterhaltsfragen herangezogen wird), während anderweitig zu lesen ist, dass das Vermögen sofort der Gegenseite offen gelegt werden muss.

Es ist wohl damit zu rechnen, dass der beauftragte Anwalt oder der der Gegenseite (sofern das nicht einvernehmlich geklärt werden kann) eher das Vermögen in das Verfahren mit aufnehmen wollen, als es darauf anzulegen, dass das Gericht nicht fragt, hängt doch der Streitwert und somit auch die Anwaltsgebühren davon ab.

Deshalb die folgenden Fragen:

Frage 1: Stimmt diese Aussage mit den 99% überhaupt? Ist nicht genau das Gegenteil der Fall (also in 99% der Fälle wird nach dem Vermögen gefragt, weil man eben keine Gütertrennung oder mod. Zugewinngemeinschaft hat)?

Frage 2: Was wäre das 1% der Fälle, in dem das Gericht in jedem Fall nach dem Vermögen fragt und bei dem es auch in jedem Fall in den Streitwert eingeht?

Frage 3: Bedeutet die Nennung des Vermögens - auch die eigentlich nebensächliche - automatisch die Erhöhung des Streitwertes?

Hintergrund: X und Y hatten sich auf eine mod. Zugewinngemeinschaft per Ehevertrag geeinigt. Sofern der Vertrag als gültig angesehen wird, besteht doch dann eigentlich weder um das Vermögen noch um irgendwelche Versorgungsausgleiche ein Streit. Wäre der Ehevertrag aus irgendwelchen Gründen ungültig, dann hätte X heute weit weniger Vermögen als zu Beginn der Ehe. Auch auszugleichen gäbe es in diesem Falle nichts. Also würde man sich eigentlich auch hier nicht wirklich um etwas „streiten“ können. X belässt Y auch alle in ihrem Besitz befindlichen Güter. Streit um eine gemeinsame Wohnung gibt es auch nicht, denn X und Y wohnen jeweils in neuen Wohnungen. Gemeinsames Sorgerecht. Kinder verbleiben bei Y, sofern diese das Land mit diesen nicht auf Nimmerwiedersehen verlässt.

Frage 4: Es bestünde derzeit noch Einigung über den Kindesunterhalt, d.h. X bietet einen Betrag deutlich über dem Minimalen Unterhalt an. Kann ein Streit um den Kindesunterhalt zur zwangsweisen Nennung des Vermögens führen und somit dann auch zur Erhöhung des Streitwertes? Kann das Gericht bei einem Privatier einen beliebigen Kindesunterhalt festlegen oder nur die Tatsache, dass mindestens der Minimale Unterhalt aus dem Vermögen des X gezahlt werden muss?

Frage 5: Muss X dem Richter auf die Frage zu seinem Vermögensstatus Auskunft geben und erhöht sich dadurch automatisch der Streitwert?

Frage 6: Was wäre dem eigenen Anwalt - mal abgesehen von einer einvernehmlichen Lösung - mitzuteilen, so dass er in jedem Fall die kostengünstigste Variante angeht (also insbesondere das Vermögen nicht ins Spiel bringt)

Bitte nennt jeweils die Punkte, auf die Ihr antwortet

Vielen Dank schon mal
n.