Vermögensausgleich bei Vererbung unterschiedlich grossern Häuser

Das ist mir schon klar, und das habe ich auch in meiner ersten Antwort (glaube ich, spätestens aber bei der zweiten :smiley:) beim ursprünglichen Thread geschrieben, allerdings hätte ich als Erblasser dafür Sorge treffen wollen, dass nach Möglichkeit die Häuser auch im Familienbesitz bleiben. Andere sehen das wohl anders, das ist dann halt so.

Wie schon geschrieben, das liegt oft gar nicht in der Hand der Erblasser, wenn nach Testamentserstellung dann plötzlich das ganze Bargeld für Pflege drauf geht. Auch wird der emotionale Wert von Häusern durchaus sehr unterschiedlich gesehen. Wenn es um „das Familienhaus“ geht, dann ist das häufig schon etwas anderes als wenn es um ein weiteres Objekt geht, dass man mal als Anlage erworben oder von einem entfernten Verwandten geerbt hat. Und wenn die Kinder weit weg wohnen, schon selbst gebaut haben, ohnehin nicht in der Lage sind eine eigene Immobilie zu unterhalten, … dann halte ich viel von realistischen Erblassern, die nicht anfangen durch 1001 Auflagen ihre Erben an ein Eigentum zu fesseln, was nicht in deren Lebenswirklichkeit passt. Und wo dieser Realismus fehlt, stoße ich die Mandanten dann schon mit der Nasenspitze darauf, wenn es keine klare Situation für die Weiternutzung durch einen Erben gibt.

Oder nimm nur den ganz typischen Fall, dass eben nur eine Immobilie da ist, die den einzigen größeren Wert darstellt, aber mehrere liebe Kinder bedacht werden sollen, von denen keines ein ausreichendes Darlehen zur Auszahlung der Geschwister bekäme. Da kann man dann ggf. nicht viel „dafür sorgen“.