Eine EV nimmt ja der GVZ persönlich ab, also kann man es mit ihm besprechen.
Und so ganz schlau wird man daraus nicht.
Freundin hat Versicherung abgeschlossen, zahlt die Prämien und beim Tod( des Fragers hier) ist sie auch die Begünstigte ?
Das sollte klar sein, hat mit der Vermögensauskunft nichts, aber auch gar nichts zu tun.
oder zahlt der Frager Prämien und ist demnach auch Versicherungsnehmer, hat aber als Begünstigte die Freundin eingetragen ?
das müsste man m.E. nach angeben, denn hier wird sich die Frage nach Sinn und Berechtigung stellen und ob man das nicht auflösen müsste um Geld zu erzielen.
Und somit entscheidet die Freundin, was mit der Police passieren kann.
Die versicherte Person, hat ja keinen Zugriff auf den Rückkaufswert dieser Lebensversicherung.
Allerdings wenn im Bezugsrecht bei Ablauf der Versicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu Gunsten der versicherten Person eingetragen ist, müsste dies in der Vermögensauskunft eingetragen werden.