angenommen, jemand musste vor einem halben Jahr die Vermögensauskunft abgeben. Damals wurde gesagt, dass man jetzt 2 Jahre Zeit hätte, bevor wieder eine neue Vermögensauskunft abgegeben werden müsste. Jetzt kommt ein weiterer Gläubiger, der die Vermögensauskunft beantragen könnte. Muss sich der neue Gläubiger auch an die 2 Jahre halten? Oder gilt diese Frist für jeden Gläubiger einzeln? Oder wird dem neuen Gläubiger einfach die 6 Monate alte Auskunft vorgelegt?
Danke
Andromedes