Hallo liebe www-ler,
folgender Fall würde mich interessieren:
Angenommen, eine Stadt richtet einen Müllplatz zur Aufstellung von Müllcontainern (Altpapier, Glas etc.) ein. Nach einigen Jahren sieht man eine Einnahmequelle und „zwangs“-verpachtet das Grundstück an die Eigentümer der im Einzugsgebiet liegenden Häuser.
Nun würde aber auf dem Müllplatz nicht nur ordentlich der Müll in die Container geworfen sondern allerlei Sperrmüll (Kleinmöbel etc.) auf dem Müllplatz nächtens von Unbekannt verteilt.
Wer wäre für die Entsorgung des unrechtmäßig abgelegten Mülls zuständig?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
MfG Reni
Hallo liebe www-ler,
folgender Fall würde mich interessieren:
Angenommen, eine Stadt richtet einen Müllplatz zur Aufstellung
von Müllcontainern (Altpapier, Glas etc.) ein. Nach einigen
Jahren sieht man eine Einnahmequelle und „zwangs“-verpachtet
das Grundstück an die Eigentümer der im Einzugsgebiet
liegenden Häuser.
Hallo Reni,
wenn das Grundstück verpachtet wurde, müsste es einen Pachtvertrag geben, der das regelt. Was sind die Aufgaben/Richtlinien des Pächters und Verpächters.
Verstehe ich den Fall richtig?
Gemeinde verlangt von den Eigentümern im Einzugsgebiet, den Platz auf dem die Container stehen in Ordnung zu halten(also eine art Kehrwoche).
???
Aber bei einer Pacht geht es i. d. R. eher um ein freiwilliges Rechtsgeschäft, also ich habe was von der Sache und muss dafür einen Pachtzins entrichten.
Nun würde aber auf dem Müllplatz nicht nur ordentlich der Müll
in die Container geworfen sondern allerlei Sperrmüll
(Kleinmöbel etc.) auf dem Müllplatz nächtens von Unbekannt
verteilt.
Wer wäre für die Entsorgung des unrechtmäßig abgelegten Mülls
zuständig?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
MfG Reni
Da es sich um herrenlosen Müll handelt, ist es prinzipiell mal egal wo der liegt, die Gemeinde müßte sich zumindest mal darum kümmern(soweit Sie kenntnis von der sache hat), dass ein Abfallunternehmen den Müll abholt.
Ich glaub nicht, dass die Gemeinde die entstandenen Kosten den Pächtern in Rechnung stellen kann. Das gehört sicherlich nicht zu den Aufgaben einer Kehrwoche.
Hoffentlich habe ich weitergeholfen.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
vielen Dank für Deine Einschätzung.
In diesem Fall würde kein Pachtvertrag bestehen, sondern die Maßnahme wäre in der örtlichen Presse veröffentlicht worden. Naja hat eh keiner gelesen.
Die Eigentümer würden lediglich einen Bescheid über die Pacht für den Müllstellplatz bekommen. Irgendwann so nach 2 Jahren würde die Stadt mitteilen, dass sie letztmalig aus Kulanz den Platz entrümpelt, dann müssten das die „Pächter“ machen.
Jedenfalls ne gute Anregung mit dem Pachtvertrag. Da könnte man ja mal ansetzen.
Gruß Reni