Mieter vermülle Wohnung über Jahre. Vermieter wären die Eltern. Eltern wären schon recht alt und mit Situation überfordert, d.h. keine Räumungsklage o.ä.
Nun gehe Mieter in Betreutes Wohnen und lasse Wohnung inkl. Müll und dazwischen verborgenem Eigentum zurück. Gehen wir davon aus, dass der Mieter nicht bereit wäre, ordnungsgemäß zu kündigen. Wohnung wäre in schlimmem Zustand: Schimmel, Mauseplage, Mäusekot und -Urin auf praktisch allen Gegenständen, Mäuseskelette überall, ekliger Geruch, Kartons und Müll bis unter die Decke…
Was würde nun passieren? Bzw. was müsste VM beachten?
Dass VM die Entmüllung zahlen müsste ist klar, nur was ist mit dem völlig vermüllten Eigentum? Kann Mieter zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft die Herausgabe seiner persönlichen Sachen verlangen? Es kann ja kaum vom VM verlangt werden, diese verseuchten Dinge auf seine Kosten zu säubern (soweit das überhaupt ginge) und/oder einzulagern, oder?
Was meinen die Experten?
LG und danke für die Mühe,
Nicky
da hier mit Sicherheit ein Betreuer vorhanden ist, sollte sich der VM mit diesem in Verbindung setzen. Zusätzlich muss er natürlich den Mieter auffordern, sein Eigentum aus der Wohnung zu entfernen. Hierbei sollte der VM einen Termin festsetzen, der etwa 2 Wochen nach Zugang der Aufforderung zur Räumung endet mit dme Hinweis, dass ansonsten eine Entsorgung erfolgt. Achtung. Papier und Dokumente müssen notfalls aussortiert werden. Bitte Zeugen mitnehmen, die Wohnung fotografieren oder filmen.
Mieter vermülle Wohnung über Jahre. Vermieter wären die
Eltern. Eltern wären schon recht alt und mit Situation
überfordert, d.h. keine Räumungsklage o.ä.
Nun gehe Mieter in Betreutes Wohnen und lasse Wohnung inkl.
Müll und dazwischen verborgenem Eigentum zurück. Gehen wir
davon aus, dass der Mieter nicht bereit wäre, ordnungsgemäß zu
kündigen. Wohnung wäre in schlimmem Zustand: Schimmel,
Mauseplage, Mäusekot und -Urin auf praktisch allen
Gegenständen, Mäuseskelette überall, ekliger Geruch, Kartons
und Müll bis unter die Decke…
Was würde nun passieren? Bzw. was müsste VM beachten?
Dass VM die Entmüllung zahlen müsste ist klar, nur was ist mit
dem völlig vermüllten Eigentum? Kann Mieter zu irgendeinem
Zeitpunkt in der Zukunft die Herausgabe seiner persönlichen
Sachen verlangen? Es kann ja kaum vom VM verlangt werden,
diese verseuchten Dinge auf seine Kosten zu säubern (soweit
das überhaupt ginge) und/oder einzulagern, oder?
Geht zwar vielleicht ein wenig über den Kern der Frage „muss der Vermieter das Eigentum des Mieters reinigen/einlagern“ hinaus, aber ich denke, man sollte hier unter Umständen auch auf das Vermieterpfandrecht hinweisen. Schließlich stehen bei Mietnomaden regelmäßig auch noch Miet- und entsprechende Schadensersatzforderungen offen. Kann mir zwar kaum vorstellen, dass etwas verwertbares dabei ist, aber wer weiß. Selten haben solche Menschen einen Überblick über ihr Hab und Gut. So sollen in völlig vermüllten Wohnungen auch schon völlig intakte originalverpackte PCs und DVD Player gefunden worden sein.
Dabei gilt selbstverständlich das bereits vorher gesagte. Mietvertrag gegenüber Betreuer kündigen, auffordern offene Forderungen zu begleiche, Wohnung in Stand zu setzen etc. und wenn dann nix passiert und man sich die Wohnung ausräumt entsprechende Beweissicherung betreiben.
da hier mit Sicherheit ein Betreuer vorhanden ist, sollte sich
der VM mit diesem in Verbindung setzen.
Werden wir tun.
Zusätzlich muss er
natürlich den Mieter auffordern, sein Eigentum aus der Wohnung
zu entfernen. Hierbei sollte der VM einen Termin festsetzen,
der etwa 2 Wochen nach Zugang der Aufforderung zur Räumung
endet mit dme Hinweis, dass ansonsten eine Entsorgung erfolgt.
Mit welcher Begründung könnte denn die Aufforderung zur Räumung versehen werden? Wäre der noch bestehende Mietvertrag hinfällig, wenn Mieter einfach so abhaut oder hätte VM trotzdem noch Kündigungsfrist von 8 Monaten (lange Mietdauer)?
Achtung. Papier und Dokumente müssen notfalls aussortiert
werden. Bitte Zeugen mitnehmen, die Wohnung fotografieren oder
filmen.
Auch das wird in jedem Fall gemacht!
Danke und Gruß,
Nicky
Mieter vermülle Wohnung über Jahre. Vermieter wären die
Eltern. Eltern wären schon recht alt und mit Situation
überfordert, d.h. keine Räumungsklage o.ä.
Nun gehe Mieter in Betreutes Wohnen und lasse Wohnung inkl.
Müll und dazwischen verborgenem Eigentum zurück. Gehen wir
davon aus, dass der Mieter nicht bereit wäre, ordnungsgemäß zu
kündigen. Wohnung wäre in schlimmem Zustand: Schimmel,
Mauseplage, Mäusekot und -Urin auf praktisch allen
Gegenständen, Mäuseskelette überall, ekliger Geruch, Kartons
und Müll bis unter die Decke…
Was würde nun passieren? Bzw. was müsste VM beachten?
Dass VM die Entmüllung zahlen müsste ist klar, nur was ist mit
dem völlig vermüllten Eigentum? Kann Mieter zu irgendeinem
Zeitpunkt in der Zukunft die Herausgabe seiner persönlichen
Sachen verlangen? Es kann ja kaum vom VM verlangt werden,
diese verseuchten Dinge auf seine Kosten zu säubern (soweit
das überhaupt ginge) und/oder einzulagern, oder?
wenn ich es richtig verstanden habe, so ist der Mieter in „Betreutes Wohnen“. Hier wäre also von Nöten - entweder mit einem Betreuer - oder dem Betroffnene - eine einvernehmliche Vereinbarung zur Aufhebung des Mietverhältnisses abzuschließen.
Geld wird da sowieso keines mehr kommen. Der VM hat aber auch den Anspruch, dass Schäden so gering als möglich gehalten werden.