Hallo liebe Rechts- u. Immobilienspezialisten,
befinde mich seit 7 Jahren in einem Beweissicherungsverfahren nach einem LW-Schaden (Rheinenergie) vor dem Haus, der wahrscheinlich seit 30-50 Jahren bestand. Enorme Schäden an der Bausubstanz in der Flucht des LW-Schadens wo sich weit vor dem Hauskauf ein Bunker befand (14m tief), den man uns vorenthalten hat. Gutachter dementiert Zusammenhang zum LW-schaden, deshalb Klage an Vorbesitzer (Arglist) versucht - in 1. Instanz abgewiesen, weil Verkäufer angeblich nichts verschwiegen hat. Was kann ich machen?
Hallo lisamay,
danke für Deine Anfrage.
Was kannst Du machen?
Da Du in der 1.Instanz verloren hast geht fast nichts mehr. Arglist musst Du beweisen können und das ist nach deutschem Recht nahezu aussichtslos.
Du könntest jetzt in die nächste Instanz gehen, wenn Du nachweisen kannst, dass der vom Gutachter negierte Zusammenhang doch besteht. Das musst Du dem Gericht jedoch auch beweisen evtl. mit einem Gegengutachten, was Du selbst finanzieren musst. Wenn Dir das gelingt, hast Du gute Aussichten die 2. Instanz zu gewinnen. Sonst sehe ich keine andere Möglichkeit für Dein Anliegen.
Mfg
schibew