Vermutliche Replica Felgen gegen Quad getauscht

Hallo,
habe vor einigen Tagen einen Satz Leichtmetallfelgen,die ich selber vor einem jahr gebraucht erstanden habe, gegen ein Quad getauscht,alles ohne vertrag oder ähnliches.

Derjenige mit dem getauscht habe,hat sich die felgen persönlich angeschaut,ich mir das quad, beide waren mit dem tausch einverstanden,alles soweit sogut…

knapp 5 stunden später bekommen ich folgende mails:

1.Mail
„hey das sind keine original bbs felgen.was soll das denn mir nachbauten anzudrehen.
hab dir vertraut und hab die nicht kontrolliert.aber das geht so nicht in ordnung.“

2.Mail
„die felgen sind keine 400 euro wert.
ich geb dir zeit bis heute abend um dich zu entscheiden sonst gebe ich die sache morgen mein anwalt.
entweder bringts du mir mein quad zurück oder ich bekomm von dir 400 euro innerhalb der nächsten tagen überwiesen.
ich hab den ganzen schriftverkehr mit dir,kenn dein namen und kenn das nr von dir,hab mit mein anwalt gerade telefoniert gerade und der meint das reicht für dem.
bekommst dann eine klage wegen betruges.
kannst dir aussuchen.
meine nr hast du ja,wenn sich heute nix tut gebe ich morgen die sache weiter.
mfg“

  1. Mail
    „Ok muss du wissen. Morgen bekomme ich deine Adresse raus vom strassenverkehrsamt durch mein Anwalt. Hab Leute in deiner gegend die dann mal vorbei kommen und die das klaren.“

Ich wusste nicht das diese Felgen nicht orginal sind,bezweifele es auch, da ich damals sehr viel dafür gezahlt habe,bei einem online auktionshaus.

habe auch bis jetzt auf keine mail geantwortet,
was sind jetzt meine rechte?

Danke im Vorraus

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Es tut mir leid, aber ich bin kein Jurist und kann Dir auf Deine Frage keine Antwort geben

Hallo warte ersteinmal ab das ist derzeit üblich durch solche Drohungen teile des Kaufpreises zurück zu bekommen.

Es gibt viele Fälle wo dies Täglich abgezogen wird.

Wahrscheinlich wird sich eher kein Anwalt melden.

Sieh mal im Internet nach ähnlichen Fällen.

Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Hallo Dennis!

Ich bin kein Experte für Autos oder Rechtsfragen.
Weiss nicht, warum die Anfrage bei mir gelandet ist.

Trotzdem - viel Erfolg

Max

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Hallo, da hast du echt ein Problem. Aber, das kann ich aus der Ferne weder korrekt beurteilen, noch lösen. Es wird Aussage gegen Aussage stehen, was jeweils gesagt worden sein soll oder nicht. Alles nur mündlich, kein Vertrag: schlecht. Er kann strafrechtlich gegen dich vorgehen oder zivilrechtlich oder beides - aber: auch hier wieder Aussage gegen Aussage. Geht aus, wie das Hornberger Schießen. Allerdings ist seine Art zu schreiben schon Nötigung, das wäre evtl. strafbar. Am Ende hilft dir das aber nicht. Des lieben Friedens willen würde ich die Sache rückgängig machen und nie mehr ohne Zeugen und ohen Verträge tätig werden.

Viel Erfolg

awema

Hallo Dennis,

Es stellt sich vorweg die Frage, wie du die Felgen angeboten hast. Wenn du sie als original BBS- Felgen angeboten hast, kannst du im Nachhinein nicht sagen, dass du nicht wusstest, dass sie nicht original seien. Der Käufer hat das Recht, dass zu bekommen, was angeboten wurde. Ich würde in diesem Fall das Tauschgeschäft rückgängig machen. Denn auch wenn sich jetzt erst im Nachhinein herausstellen würde, dass du beim Erwerb der Felgen auch gelinkt wurdest, darfst du nicht genau so verfahren. Es ist also wichtig, den Wortlaut deiner Annonce zu kontrollieren. Wenn drinnen steht :BBS-Optik bist du im Recht, da das Geschäft erst nach Besichtigung zustande gekommen ist und ihr euch beide einig ward. Bei privat gibt es auch keine Rücknahmeverpflichtung. Die E-Mails von deinem „Gegner“ aufheben, da sein Wortlaut den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllen könnte.

Guten Tag,

rechtlich kann ich erstmal vorweg sagen, dass Ihr „Tauschpartner“ sich evtl. dem Straftatbestand der Nötigung/Bedrohung strafbar gemacht haben könnte und dies intelligenterweise ja sogar schriftlich gemacht hat, dies passt zum anderen E-Mail Verkehr
der nur so vor Rechtschreibfehlern strotzt.
Für die Beurteilung des evtl. Straftatbestandes von Ihrer Seite kann ich aufgrund der wenigen Fakten nichts sagen, da schon alleine die Tatsache ob die Felgen original, Replica oder gefälscht sind, lässt alles weitere Vorgehen weit verzweigen.
Für die weitere Vorgehensweise würde ich an Ihrer Stelle den Sachverhalt einem Anwalt übergeben und folgend dann den „Tauschpartner“ auf seine o.g. Verfehlungen in einem offiziellen Schreiben hinweisen. Er wirkt auf mich eher wie jemand der nur mit rechtlichen Konsequenzen droht, ohne Bescheid zu wissen, sonst würde er ja nicht selbst ggf. gegen bestehende Normen und Gesetze verstoßen.
Ich würde mich freuen wenn Sie mich über den weiteren Verlauf unterrichten würden( [email protected])
Mfg Markus

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