kurze erläuterung. meine mutter ist im jahr 2012 gestorben, ihr mann (mein stiefvater) holt urplötzlich nach dem von uns kindern der pflichteil eingefordert wird, ein testament von 1988 hervor wo nur drauf steht: das sich beide ehepartner zu gegenseitigen alleinerben einsetzen. mehr nicht. meine mutter war eine geb. Roßner wird auch so geschrieben sie hat aber angeblich im testament geb. rossner geschrieben und auch nicht richtig unterschrieben nur mein stiefvater hat richtig unterschrieben. meine mutter hat angeblich das schreiben aufgesetzt. das schreiben weißt nach dieser zeit keine eselsohren und keine faltlienien auf. ich muß dazu sagen das meine mutter und stiefvater 1989 aus der DDR über ungarn abgehauen sind und hatten dazemahl nur zwei koffer. was kann ich wegen meiner vermutung machen ohne viel geld zu bezahlen???
Zunächst ist zu fordern, dass das Testament sofort im Original dem Amtsgericht vorzulegen ist. Wenn das Gericht von Ihnen informiert wird, wird das Gericht den Stiefvater auffordern.–
Wenn Sie erreichen wollen, dass aufgrund der Unwirksamkeit des T. die gesetzliche Erbfolge gilt, müssen Sie beweisen, dass das T. nicht von Ihrer Mutter stammt. Das geschieht normalerweise durch ein Schriftgutachten, welches einiges an Kosten verursachen würde. Wer im Verfahren unterliegt, muss zahlen. Beim Amtsgericht wird man Ihnen wahrscheinlich ungefähr sagen können, mit welchen Kosten Sie in welcher Zeit rechnen müssen.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
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