Habe fogende Frage zu lösen und weiß nicht weiter:
Der Beamter hält die Ernennung für unwirksam und zerreißt die Ernenungsurkunde. Welche Folge hat die Vernichtung der Urkunde und muss eine neue Urkunde ausgestellt werden?
Im Vorfeld hat er aber die Urkunde entgegen genommen und seine Einwilligung gezeigt. Urkunde ist zwar fehlerhaft, aber heilbar nach § 13 BBG.
Handelt es sich bei der Vernichtung um eine Anfechtung?