Vernichtung von Diebesgut

Hi,

wessen haette sich diese Frau (d.h. die Mutter eines der Diebe),

http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Rumaeni…

wäre es in D geschehen, schuldig gemacht und was stuende als Strafe darauf?
Oder ist das wirklich ein Fall fuer §258 (6) StGB?

Gruss
E.

wäre es in D geschehen, schuldig gemacht und was stuende als
Strafe darauf?

da ihre rolle bei der tatvorbereitung und -ausführung unbekannt ist, kann man bisher nur annehmen, dass sie sich der sachbeschädigung (§§ 303, 303c) strafbar gemacht hat.

Hi Hendrik,

da ihre rolle bei der tatvorbereitung und -ausführung
unbekannt ist, kann man bisher nur annehmen, dass sie sich der
sachbeschädigung (§§ 303, 303c) strafbar gemacht hat.

hab ich zuerst auch gedacht, aber einige Schlauberger in den Weiten des Internets meinten, hier wuerde der von mir schon genannte § Anwendung finden und somit die Mutter straffrei bleiben, weil sie dieses für einen engen Angehörigen tat.

Gehen wir mal weiter davon aus, dass die Mutter bis auf die Vernichtung nicht an der Tat beteiligt war und dass der Betrag von 10 Mio Merkel-Taler fuer die Bilder stimmt.

So wären also (immer unter der Voraussetzung, deutsches Recht wuerde gelten) nach deiner Meinung der Sohn und die anderen beiden Beteiligten wegen Diebstahl im besonders schweren Fall und die Mutter wegen Sachbeschaedigung (mit einer Schadenshöhe von 10 Mio) anzuklagen?

Gruss
E.

da ihre rolle bei der tatvorbereitung und -ausführung
unbekannt ist, kann man bisher nur annehmen, dass sie sich der
sachbeschädigung (§§ 303, 303c) strafbar gemacht hat.

hab ich zuerst auch gedacht, aber einige Schlauberger in den
Weiten des Internets meinten, hier wuerde der von mir schon
genannte § Anwendung finden und somit die Mutter straffrei
bleiben, weil sie dieses für einen engen Angehörigen tat.

§ 258 VI stgb hört sich auch plausibel an. dies betrifft aber nur die straffreiheit bzgl. einer strafvereitelung. andere delikte bleiben davon unberührt. ich weiß nicht, ob die mutter teil der bande war (ob eine solche überhaupt vorliegt) oder ob die mutter sonst irgendwie an der tat beteiligt war (villeicht sollte sie den verkauf organisieren, dann kommen anschlusstaten nach §§ 257ff. stgb in betracht)

So wären also (immer unter der Voraussetzung, deutsches Recht
wuerde gelten) nach deiner Meinung der Sohn und die anderen
beiden Beteiligten wegen Diebstahl im besonders schweren Fall
und die Mutter wegen Sachbeschaedigung (mit einer Schadenshöhe
von 10 Mio) anzuklagen?

ich kenne den sachverhalt kaum. ich weiß nur, dass die täter irgendwie mit einem schraubenzieher eingedrungen sind oder das bild irgendwie mit einem schraubenzieher forgeschaft haben sollen. darauf eine strafrechtliche würdigung aufzubauen ist schon sehr zweifelhaft. wenn deutsches recht anwendbar wäre, kommt ziemlich alles im bereich der §§ 242-244a stgb bzw. 249-255 stgb (möglicherweise versuch) in betracht.

wenn die mutter die bilder ohne einfluss der täter verbrannte, kommt für diese auch keine teilnahme an einer sachbeschädigung in betracht.