Guten Tag,
Muss man sich wie z.B. im Internetseite oder in geschäftsverkehr als geschäftsführer veröffenlichen wenn man nur teil inhaber eine gmbh ist.
Vielen Dank im Voraus
Angaben auf Geschäftsbriefen nach § 35a GmbHG
Hi !
Es gibt im HGB bereits Regelungen, welche Angaben auf den Handelsbriefen zu stehen haben. Ergänzend dazu kennt auch das GmbH-Gesetz solche Regelungen. Da hier explizit nach der Angabe des Geschäftsführers der GmbG gefragt wurde, anbei nur dieser Link als Antwort
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__35a.html
BARUL76
Man wird als Geschäftsführer veröffentlich wenn man Geschäftsführer ist.
Wenn man Teilinhaber ist (wie Du schreibst) ist man, so wie ich das verstehe da nicht sehr präzise, Gesellschafter und dann wird man nicht veröffentlicht.
Gruß
Jörg