Ich habe auf einer Abschlussfeier ein video gemacht wo ein Jahrgang ein Lied singt das sind ca. 40 pesonen. Kann mir jetzt eine einzige person es verbieten dieses Video auf youtube zu stellen?
und wenn ja wie könnte ich das umgehen?
Ich glaube ja, und denke wenn du diese Person im Video unkenntlich machst dürfte es gehen. Ich bin mir da aber auch nicht 100% sicher.
Angenommen, die betreffende Person ist auf dem Video mit als „Sänger“ zu erkennen, so besteht durchaus ein berechtigtes Interesse, die Veröffentlichung des Videos zu untersagen.
Es greift hier das Recht am eigenen Bild.
Daher dürfen grundsätzlich Videos ebenso auch evtl. Fotos, auf welchen gezielt Personen abgebildet sind, nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Personen veröffentlicht werden.
Anderenfalls riskiert man eine empfindliche Geldstrafe.
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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sorry keine ahnung
Ja, jede Person kann es verbieten lassen.
Ggf. von jedem eine Erlaubnis einholen - schriftlich.
LG
Diese Frage wird hier im Forum schon beantwortet.Ich kann Dir nicht helfen,sorry
Liest hier eigentlich auch mal jemand, dass über diese Plattform keine Rechtsberatung erteilt werden darf?
Aber selbst wenn, bietet der Sachverhalt nicht genug, um eine eindeutige Antwort, so es diese denn gibt, zu geben.
Grundsätzlich zum Recht am eigenen Bild: Es darf grundsätzlich Niemandes Bild veröffentlicht werden. Ausnahmen dazu stehen in § 23 Kunsturhebergesetz. Dabei ist in Absatz 1 Nummer 3 das Wort „Versammlungen“ weit zu verstehen und umfasst jedes Zusammentreffen von Personen, die sich an einem für Jedermann zugänglichen Ort (keine private Veranstaltung) zur Vollbringung eines gleichgerichteten Zwecks treffen. Das kann aber je nach Aufnahme anders sein, wenn jemand ganz speziell betroffen ist oder jemand nur anlässlich einer Versammlung (das Bild hat mit der Versammlung nichts zu tun) aufgenommen wird.
Grundsätzlich gilt: Wenn man Zweifel hat, ob etwas zulässig ist, sollte man es lieber lassen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Öffentlichkeit ein gesteigertes Interesse an dem Video einer Abschlussfeier hat.
Und noch ein Hinweis für’s Leben: Gesetze sind nicht dazu gemacht, sie zu umgehen, sondern sie zu befolgen. Es hat einen bestimmten Grund, dass es dieses Gesetz gibt, ob es Dir passt oder nicht, ja sogar ob Du es verstehst oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Ein demokratisches System bringt es nun einmal mit sich, dass nicht jeder tun und lassen kann, was er will, und das umfasst auch die Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Mitabsolventen.
Hallöchen,
ja leider ist es tatsächlich so, dass eine einzige Person dir diesen Spaß zu nichte machen kann. Dies beschreibt das bereits im grundgesetz verankerte „Recht am eigenen Bild“. Umgehen kannst du es nur, wenn du die Person unkenntlich machst.
Sei herzlich gegrüßt!