Veröffentlichung 'Aushangpflichtiger Gesetze'

Guten Tag,
Daß einige Gesetze und Regeln in deutschen Betrieben für die Mitarbeiter verfügbar sein müssen, ist schon klar.

Aber wie (und wo / in welchem Gesetz) ist geregelt, wie das verfügbar machen der „Aushangpflichtigen Gesetze“ durchzuführen ist?
Kann man die „Aushangpflichtigen Gesetze“ im Betrieb auch beispielsweise einfach in einem Schrank deponieren (und wie muß dieser dann beschaffen bzw. wo muß dieser aufgestellt sein), oder müssen sie tatsächlich im eigentlichen Wortsinn „ausgehängt“ werden, z.B. an einem Schwarzen Brett?
Man will ja wegen ein paar Blatt Papier keinen Ärger bekommen…

Wäre nett, wenn jemand wüßte, wo sich diese Info in den Gesetzen verseckt :wink:

Danke schon mal vorneweg an den Wissensspender.

Kann man die „Aushangpflichtigen Gesetze“ im Betrieb auch
beispielsweise einfach in einem Schrank deponieren (und wie
muß dieser dann beschaffen bzw. wo muß dieser aufgestellt
sein), oder müssen sie tatsächlich im eigentlichen Wortsinn
„ausgehängt“ werden, z.B. an einem Schwarzen Brett?
Man will ja wegen ein paar Blatt Papier keinen Ärger
bekommen…

Hallo, die Gesetze können auch in einem Schrank stehen, sofern dieser für alle Mitarbeiter zugänglich ist (z. B. bietet sich der Flur auf dem Weg zur Kantine an). Außen auf dem Schrank sollte ein Schild angebracht sein, mit dem die MA auf die dort befindlichen Gesetze hingewiesen werden. Idealerweise weist man die Mitarbeiter mit einer Rund-Email darauf hin, dass die Gesetze sich an Ort X befinden und jeder sie dort einsehen kann. Welche Gesetze genau ausgehängt werden müssen, ist branchenabhängig. Demzufolge auch die Regelungen zur Aushangpflicht.

Gruß
DCK

Noch als Ergänzung:
Man kann die Gesetze auch in einem zentralen Laufwerk zur Verfügung stellen, so daß sie am PC gelesen werden können.
Hilft natürlich nur bei überwiegender Anzahl an PC-Arbeitsplätzen oder wenn Pool-Rechner zur Verfügung stehen…

Gruß

Karsten

Danke für die Info, das hilft schon mal weiter. Klingt machbar und sinnvoll.
Der Schrank sollte dann aber vermutlich nicht unbedingt im Zimmer der Personalabteilung stehen, sondern „unbeaufsichtigt“ zugänglich sein, denke ich mal?

Nebenbei… ist zur „Art der Veröffentlichung“ auch eine gesetzliche Vorschrift bekannt bzw. gibt es irgendwelche Rechtsprechung ? Ich arbeite bei rechtlichen Problem(chen) gerne mit „Quellenangaben“…
Habe zwar gefunden, WAS ausgehängt werden muß, aber wenn ich mich nicht verlesen habe, steht in meinen Quellen nichts darüber WIE die Veröffentlichung tatsächlich zu geschehen hat. Wenn es da eine konkrete Vorschrift gibt, möchte ich die auch gerne beachtet wissen bzw. auf Änderungen reagieren können.