Veröffentlichung des Namen nach Diebstahl

Mal angenommen ein Mitarbeiter eines Unternehmens nimmt Geld aus der Kasse.
Dies wird beobachter und zur Anzeige gebracht.
Nun wird sein Name im Intranet des Unternehmens veröffentlicht. Inwieweit ist das legal??

Der öffentliche Pranger ist abgeschafft
So lange jemand nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt ist, gilt er als unschuldig. Und wer ihm Dritten gegenüber eine Straftat unterstellt (Ich nehme an, dass das der Hintergrund des „Name nennens im Intranet“ ist), macht sich selbst strafbar.

Gruß
smalbop

Mal angenommen ein Mitarbeiter eines Unternehmens nimmt Geld
aus der Kasse.
Dies wird beobachter und zur Anzeige gebracht.
Nun wird sein Name im Intranet des Unternehmens
veröffentlicht. Inwieweit ist das legal??

Es kommt wohl darauf an, was genau geschrieben wurde. „X wurde von einem aufmerksamen Mitarbeiter beobachtet, wie er sich an der Kasse zu schaffen machte. Es wurde Strafanzeige gestellt, weil die Revision einen Fehlbetrag ergab. Die Ermittlungen dauern an. X hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert“ ist trotz dreifacher Namensnennung eine schlichte Nachricht.
Ob sich das Unternehmen damit einen Gefallen tut, ist eine andere Frage.
Ansonsten unterschreibe ich „Unschuldsvermutung“ und „Pranger“ mit.
G imager