Veröffentlichung Fotos von Personen

Hallo zusammen,

angenommen ich würde bei einer Internet-Community wie z.B. studivz eine Gruppe Gründen und diese „Anti-…(Nachname einer Person)-Gruppe“ nennen. In dieser Gruppe veröffentliche ich dann zwei Fotos dieser Person und schreibe schlecht über sie. Auf Nachfrage nach dem Sinn dieser Gruppe würde ich antworten, dass ich die betreffende Person fertig machen will.
Was könnte das Opfer bei der Polizei als Straftatbestand anzeigen?

LG Futureclass

Was ist das denn für eine Frage?
Die müsste eigentlich gelöscht werden.

Du willst vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen.
Einmal widerrechtliches Veröffentlichen von Fotos.
Und dann Üble Nachrede.

Es geht hoffentlich schlimm aus!

MfG Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist das denn für eine Frage?
Die müsste eigentlich gelöscht werden.

Was ist denn das für eine Antwort?
Die müsste eigentlikch gelöscht werden!

Nur weil man das hier:

Einmal widerrechtliches Veröffentlichen von Fotos.
Und dann Üble Nachrede.

wohlwollend als Beitrag zur rechtlichen Erörterung werten kann, lasse ich Deine Antwort mal stehen.

Merke: Selbstverständlich darf man eine abstrakte Rechtsfrage anhand eines Beispiels zur Diskussion stellen.

das schöne ist, das man die straftatbestände bei der polizei nicht einzeln anzeigen muss. man schildert einfach den fall…
aber da da einige persönlichkeitsrechte angegriffen werden und das bis zum stalking geht, würde mir da schon einiges einfallen und das nicht nur im strafrecht sondern im zivilrecht.
würde das z.b. mit meinem namen passieren, würde ich durch einen anwalt sorge tragen lassen, das da wenigstens eine vorstrafe plus ein fettes schmerzensgeld dabei rauskommt…

aber wir reden ja über abstrakte fälle hier, niemand wäre so doof das zu machen vorallem nicht in studivz, wo wirklich alles mitgeloggt wird…