angenommen ich würde bei einer Internet-Community wie z.B. studivz eine Gruppe Gründen und diese „Anti-…(Nachname einer Person)-Gruppe“ nennen. In dieser Gruppe veröffentliche ich dann zwei Fotos dieser Person und schreibe schlecht über sie. Auf Nachfrage nach dem Sinn dieser Gruppe würde ich antworten, dass ich die betreffende Person fertig machen will.
Was könnte das Opfer bei der Polizei als Straftatbestand anzeigen?
das schöne ist, das man die straftatbestände bei der polizei nicht einzeln anzeigen muss. man schildert einfach den fall…
aber da da einige persönlichkeitsrechte angegriffen werden und das bis zum stalking geht, würde mir da schon einiges einfallen und das nicht nur im strafrecht sondern im zivilrecht.
würde das z.b. mit meinem namen passieren, würde ich durch einen anwalt sorge tragen lassen, das da wenigstens eine vorstrafe plus ein fettes schmerzensgeld dabei rauskommt…
aber wir reden ja über abstrakte fälle hier, niemand wäre so doof das zu machen vorallem nicht in studivz, wo wirklich alles mitgeloggt wird…