Hallo an die Experten,
angenommen, jemand hat angeblich Privatinsolvenz angemeldet.
Ein Gläubiger vermutet jedoch, dass dies nur eine Schutzbehauptung ist, damit er nicht weiter auf Zahlung des geliehenen Geldes besteht. Die Summe wäre auch nicht hoch genug, dass sich eine Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter lohnen würde.
Wie lange dauert es, bis das Verfahren veröffentlicht wird (z.B. unter insolvenzbekanntmachungen.de)? Oder gibt es auch Verfahren, die gar nicht veröffentlicht werden?
Wie kann der Gläubiger in Erfahrung bringen, ob es tatsächlich ein Insolvenzverfahren gibt?
Ferner werden vorläufige Insolvenzverfahren dort veröffentlicht sowie eventuelle Sicherungsmaßnahmen wie Pfändungsverbote etc.
Allerdings ist das, was das Recht „Insolvenz“ nennt sowie das, was Otto Normalo so „Insolvenz“ nennt manchmal 2 Paar Schuhe. So ist es denkbar, dass jemand den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, und das Gericht zunächst weder eröffnet noch einen vorläufigen Verwalter einsetzt.
Wenn das Gericht zunächst einmal einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, so wird das nicht veröffentlicht. Und so etwas kann monatelang dauern. Dann sagt der Schuldner „ich bin in Insolvenz“ und das Recht sagt, „der will in Insolvenz, ist aber noch nicht“.
Zu dem angefragten Problem ist ferner zu fragen, ob es sich beim Schuldner um einen Verbraucher oder um einen Selbständigen (oder ehemals Selbständigen) handelt. Handelt es sich um einen Verbraucher, dann muss der Gläubiger ja von der Absicht wissen, weil ein versuchter Vergleich mit ALLEN Gläubiger Voraussetzung ist, um überhaupt einen Antrag zu stellen.
Hallo,
das Verfahren wird unverzüglich nach Eröffnung bekannt gegeben. Es gibt aber auch die Möglichkeit direkt am zuständigen Insolvenzgericht nachzufragen.
Ein Inso-Verfahren wird grundsätzlich immer veröffentlicht, damit die Gläubiger die Möglichkeit haben ihre Forderung einzureichen.
Überings wenn der Schuldner ein Inso-Verfahren beantragt hat, sollte er auch den Namen seines Inso-Verwalters kennen.
Ganz einfach, der Gläubiger müsste ein bis zweimal vom Schuldner bzw. dem Berater der die Insolvenz für den Schuldner durchführt angeschrieben worden sein, da jeder Privatinsolvenz zuerst ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt worden sein muss. Sonst ist eine Insolvenz gar nicht möglich.