Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Sicherlich kennt ihr Vereinszeitschriften, kleine Hefte über Termine und sonstiges der Kirchengemeinde (falls vorhanden) etc.
Oftmals gibt es in solchen ja eine Rubrik „Geburtstage“, wo eben runde Geburtstage von Vereinsmitgliedern usw. abgedruckt sind.
Wie ist das nun, ist das überhaupt erlaubt oder muss die Person vorher gefragt werden ob ihr Geburtsdatum abgedruckt und logischerweise innerhalb des Vereins / Kirchengemeinde / etc. verbreitet werden darf?
Danke!
Sicherlich kennt ihr Vereinszeitschriften, kleine Hefte über
Termine und sonstiges der Kirchengemeinde (falls vorhanden)
etc.
Oftmals gibt es in solchen ja eine Rubrik „Geburtstage“, wo
eben runde Geburtstage von Vereinsmitgliedern usw. abgedruckt
sind.
Wie ist das nun, ist das überhaupt erlaubt oder muss die
Person vorher gefragt werden ob ihr Geburtsdatum abgedruckt
und logischerweise innerhalb des Vereins / Kirchengemeinde /
etc. verbreitet werden darf?
Datenschutzrecht ist in div. Rechtsgrundlagen verteilt und es gibt div. Ausnahmebestimmungen.
http://www.datenschutz.de/themen/?catchid=1209&score=1
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/
Die erste Anlaufstelle dürfte das Bundesdatenschutzgesetz §§ 1-4 und 27-29, sowie das Datenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes sein.
Meine Rechtsmeinung zu der Frage: Die Veröffentlichung ist unzulässig, es sei denn die Person hat eingewilligt oder die Information ist allgemein zugänglich (z.B. weil die Person sie selbst bereits veröffentlicht hat). Oder einer der anderen Ausnahmetatbestände liegt vor, was ich mir im Beispielsfall aber nicht vorstellen kann.
In der Praxis wird das aber häufig anders gehandhabt, weil es keinen Richter gibt, wo es keinen Kläger gibt und bei Anzeigen häufig keine oder nur geringe Bußgelder verhängt werden.
HTH
Gruß
Carsten
Hallo Carsten,
danke für deine Antwort. Bei Vereinen ist es wohl tatsächlich so, bei Kirchen jedoch scheinbar nicht. Für die gilt das Bundesdatenschutzgesetz aufgrund des Selbstverwaltungsrechts offenbar nicht, dort gibt es eigene Datenschutzgesetze.
Bei den Katholiken ist demnach erlaubt derartige Daten im kleinen Kreis zu veröffentlichen, bei den Protestanten im Grunde auch. Die Datenschutzbeauftragten der beiden Kirchen haben entsprechende Webseiten wo man dies nachlesen konnte…