Veröffentlichung privater Emails

Angenommen man bekommt von einer Person eine Email in der man beleidigt wird und einem Unseriösität vorgeworfen wird. Man hat außerdem die Vermutung, dass er die Anschuldigungen auch an Dritte weitergibt. Man möchte sich dagegen wehren und veröffentlicht auf seiner Homepage die Mail und kommentiert sie.
Wohl gemerkt: Es werden KEINE Namen genannt, keine Orte, keine Inhalte, die auf die Autorenschaft schließen lassen. Es geht lediglich darum die in der Mail dargestellten Sachverhalten zu widerlegen und sich zu erklären.

Ist das rechtlich in Ordnung? Kann man dafür verklagt werden?
Auch wenn die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden, weil in der Mail keinerlei Informationen zu finden sind, die auf die Herkunft der Mail schließen lassen?

Wäre über Infos dankbar! :smile:

Also mal angenommen man bekommt irgendeine E-Mail bei der man beschuldigt wird oder dergleichen, warum sollte man sich dazu nicht äußern dürfen?

Wenn man Textauszüge etc. kopiert bzw. leicht abändert so sollte dies nur mit Einverständnisses des Urhebers machen und dies zusätzlich kennzeichnen, dies verrät uns das Urheberrecht :wink:
Aber nehmen wir mal an jemand beschreibt einen fiktiven Sachverhalt z. B. dass Herr XY eine E-Mail zum Thema Z bekommen hat und diesen Sachverhalt dann seiner Meinung nach erläutert ist da keine Urheberrechtsverletzung oder der gleichen drin. Urheber wäre in dem Fall der „Geschichtsschreiber“ der sich bzw. Herrn XY sich zum fiktiven Sachverhalt Z äußern lässt…

Natürlich dürfte man keine Namen nennen die reinzufällig von realen Personen stammen, welche vielleicht mal so etwas ähnliches gemacht haben.