Veröffentlichung von (Akt)Fotos ohne Erlaubnis!

Hallo an alle,

brauche unbedingt dringende Hilfe. Und zwar wurden Aktfotos einer Bekanntin von mir im Internet veröffentlicht und die kursieren nun sozusagen durch die ganze Welt. Sie über ICQ geschickt und nun weiß jeder davon.
Ich habe der Bekanntin versprochen zu helfen, also kann mir einer von Euch weiterhelfen? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ich meine diese Person ist nun mal mehr oder weniger ruiniert!

Ich danke für jede Hilfe!

Machst gut!!!

Hallo,

Ich meine diese Person ist nun mal mehr oder weniger
ruiniert!

Warum? Sind die Bilder so schlecht?

Gruß
Achim

§201 Strafgesetzbuch
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Darüber hinaus kann man sich fragen, ob nicht auch für die bereits geschehenen Veröffentlichungen eine „angemessene“ Entschädigung im Sinne des Urheberrechts drin ist.

Wenn es um eine Art von Mobbing geht: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing

Gruß

Stefan

hallo.

vielleicht solltest du diese frage besser im brett „allgemeine rechtsfragen“ stellen.

„fotografie“ wäre die richtige wahl, wenn’s um ausleuchtung, hintergrund und kameraeinstellung für die aktszene ginge. um das zu diskutieren, schickst du am besten mal ein beispiel :wink:

gruß

michael

Hi!

brauche unbedingt dringende Hilfe. Und zwar wurden Aktfotos
einer Bekanntin von mir im Internet veröffentlicht und die
kursieren nun sozusagen durch die ganze Welt. Sie über ICQ
geschickt und nun weiß jeder davon.

Ähem…
Könnte es sein, dass du den Begriff „Veröffentlichung im Internet“ nicht verstanden hast?
Was im Internet veröffentlicht wird, ist weltweit jedermann zugänglich. Sonst wäre es nicht das Internet und es wäre nicht öffentlich.

Ich habe der Bekanntin versprochen zu helfen, also kann mir
einer von Euch weiterhelfen? Wie sieht die rechtliche Lage
aus? Ich meine diese Person ist nun mal mehr oder weniger
ruiniert!

Keine Chance. Was im Internet drin ist, bekommst du nie wieder raus.
Oder wie sagte mal ein schlauer Mensch: „Google vergisst nie!“

Grüße
Heinrich

Wie sieht die rechtliche Lage
aus?

Das Recht am eigenen Bild wurde verletzt. Außerdem wurden die Persönlichkeitsrechte verletzt. Möglich wäre eine Anzeige wegen Beleidigung. Frage im Rechtsbrett.

Ich meine diese Person ist nun mal mehr oder weniger ruiniert!

Wer angesichts heutiger technischer Möglichkeiten und dem Vorhandensein von bösen Menschen nicht mit der Aussicht leben kann, daß seine Aktfotos im Internet landen, der sollte auch keine machen lassen.

Gruß
dataf0x

Hallo,

zunächst mal wäre zu fragen, ob die Aktfotos überhaupt mit Einverständnis der Dargestellten gemacht wurden, und wenn ja, zu welchem Zweck. Weiterhin wäre zu fragen, ob es sich wirklich um Akt oder ggf. eher um Pornografie handelt. Und zu guter letzt die Frage: Weiß man, wer die Dinger erstmals (gegen den Willen der Dargestellten) veröffentlicht hat und kann man ihm dies nachweisen? Gibt es weitere identifizierte/identifizierbare Verbreiter? Ist bei den Verbreitern im Zweifelsfall auch „etwas zu holen“?

Die Dinger auf Dauer und sicher aus dem Internet zu bekommen ist praktisch unmöglich. Man kann aber gegen eine fortgesetzte Verbreitung durch identifizierte Personen durchaus erfolgreich rechtlich vorgehen. D.h. man mahnt dann ab, klagt auf Schmerzensgeld, stellt Strafanzeigen, … Ist alles ziemlich aufwändig und ein Fall für Fachleute, wie spezialisierte Anwaltskollegen. Und da die natürlich auch nicht umsonst arbeiten, kann es schwierig werden, wenn zunächst niemand wirklich greifbar ist, und nicht klar ist, wer den ganzen Aufwand dann auch bezahlt. Natürlich ist rein rechtlich letztendlich der Verursacher dran, aber wenn der nur leere Taschen hat, …

Gruß vom Wiz

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