Veröffentlichung von Fotos

Seid gegrüßt,

und direkt zur Sache:

ein Museum erteilt eine Fotografiererlaubnis ausschließlich zum privaten Zweck. Für das Fotografieren/Veröffentlichen mit kommerzielle Absichten möchte man gesondert gefragt werden und ggf. die Hand aufhalten.

Wie verhält es sich nun mit der Veröffentlichung der Bilder auf einer rein privaten Homepage bzw. in einem blogg? Ist das nach Eurer Einschätzung noch absolut privat?

Und wie wäre es, wenn sich Betreiber der bislang privaten Homepage eines Tages entschiede, die Seite über Werbeeinblendungen zu finanzieren odersogar einsfuffzich mit dieser Werbung zu verdienen, bei ansonsten unveränderten privaten Inhalten?

Ich danke für Eure sachlichen Einschätzungen

Hi

Sobald man ein Foto auf eine Homepage stellt, ist dieses nicht mehr privat, sondern veröffentlicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Homepage an sich privat oder kommerziell ist.
Man könnte das Foto online archivieren, aber ein Archiv setzt voraus, dass es verschlossen ist. Wenn die Homepage also nur von der online-stellenden Person begangen werden kann, da sie ansonsten sicher passwortgeschützt ist, würde es vielleicht gehen. Eine Dropbox wäre aber die einfachere Alternative.

Mal aus der musealen Praxis:
Wenn ein Museum das private Fotographieren erlaubt, dann ist eine Veröffentlichung jeder Art, auch im Internet, ausgeschlossen. Mit Privat ist gemeint, dass das Foto nur der erstellenden Person und einem _kleinen_ Personenkreis aus Familie und Freunden zugänglich ist. Das ist im Internet nicht gegeben, auch wenn die Homepage unbekannt ist, kann der Ersteller nicht sicherstellen, dass nicht jede x-beliebige Person doch Zugriff auf die Homepage nimmt und somit das Foto sieht.

In den allermeisten Fällen hält ein Museum übrigens nicht die Hand offen. Wenn es z.B. um ein Residenzblättchen geht, möchte das Museum nur gefragt werden und dann ist das meistens kein Problem.
Wenn das Foto jedoch z.B. in einem Katalog, der verkauft werden soll, erscheinen soll, dann geht es zum Lizenzrechte und das kann durchaus kosten. Allerdings wird es hier auch kompliziert, Fragen die ein Fotograph sich da stellen sollte sind: Stammt das Objekt, dass ich fotographiert habe, aus der Dauerausstellung, also dem Bestand des Museums selbst? Handelt es sich um eine Dauerleihgabe? Oder handelt es sich um ein Objekt aus einer zeitlich begrenzten Sonderausstellung?

Davon hängt ab, wie einfach und wie weitreichend das Museum die Bildrechte und Lizenzen verwalten kann. Gerade bei Sonderausstellungen mit Leihgaben renommierter Museen sind Fotos schwierig (darum oft ganz verboten), denn sehr häufig liegen die Rechte an Bildern der Objekte nur beschränkt oder gar nicht vor.

Ein Beispiel:
Eine Sonderausstellung besteht aus eigenen und Objekten vierer weiterer Museen. Museum 1 hat gar kein Problem mit Fotos, jedes nicht-kommerzielle Foto ist in Ordnung. Museum 2 und 3 möchten vor Fotos gefragt werden, legen Wert auf die Konservierung (z.B. Verbot von Blitzlicht) und lehnen die fremde kommerzielle Verwendung ab. Museum 4 lehnt alle Formen von Bildern seiner Objekte ab.
Das gastgebende Museum spricht daraufhin meistens zugunsten von Museum 4 ein Fotographierverbot aus.

beste Grüße,
Kate

Hi, ich würde eine private Nutzung dann sehen, wenn sich jemand ein Foto z.B.: ins Schlafzimmer hängt.
Also das Bild nur in privaten Räumen zu sehen wäre, also auch nur von Freunden, Bekannten in privaten Räumen zu sehen ist.

Eine Veröffentlichung ist keine private Nutzung, im Sinne des Urheberrechts (und auch des Hausrechtes) auch nicht auf einer privaten HP.

Hast du eine schriftliche Fotografierbewilligung erhalten, dort sollte es eigentlich daraufstehen, wenn niemand geschlampt hat.
OL

Moin,

ein Museum erteilt eine Fotografiererlaubnis ausschließlich
zum privaten Zweck. Für das Fotografieren/Veröffentlichen mit
kommerzielle Absichten möchte man gesondert gefragt werden

hm, was ist daran missverständlich?
Sobald Du diese Bilder wie auch immer dritten zugänglich machst, ist es keine private Nutzung mehr.

Gandalf

Hi!

ein Museum erteilt eine Fotografiererlaubnis ausschließlich
zum privaten Zweck. Für das Fotografieren/Veröffentlichen mit
kommerzielle Absichten möchte man gesondert gefragt werden

hm, was ist daran missverständlich?
Sobald Du diese Bilder wie auch immer dritten zugänglich
machst, ist es keine private Nutzung mehr.

Nur zu meinem Verständnis: Wo ist hier die „kommerzielle Absicht“? Ist der Zugang zu den Bilder durch Dritte bereits „kommerziell“?

Grüße,
Tomh

Moin,

Nur zu meinem Verständnis: Wo ist hier die „kommerzielle
Absicht“? Ist der Zugang zu den Bilder durch Dritte bereits
„kommerziell“?

es geht hier nicht um eine kommerzielle Nutzung.

Wenn ich die Bilder auf einer zugänglichen Netzseite ausstelle, sind sie öffentlich.
Das ist hier der Punkt.
Genau das hatte ich auch mal.
Bei einer Besichtigung eines denkmalgeschützten Gebäudes durfte ich unter der Vorgabe der ausschließlich privaten Nutzung Bilder machen.
Die Frage, ob ich diese Bilder z.B. bei der Fotocommunity einstellen dürfte (völlig unkommerziell, aber jeder kann sie dort sehen) wurde mir abschlägig beschieden.

Gandalf