Veröffentlichung von Menschen-Photos

Hallo,
ich habe mir schon einiges zum Fotorecht durchgelesen, finde aber keine befriedigende Antwort auf mein „Problem“.

  • Zum einen: In wie weit reicht erst mal eine mündliche Einverständniserklärung der photographieretn Person, bzw. ihres gesetzlichen Vertreters aus? Ich sehe eigentlich niemanden so in der Öffentlichkeit ein solches Papier unterschreiben. Ich rede nicht von direkten Modelaufträgen und Arbeitsprozessen, sondern von eher alltäglichen Aufnahmen.

  • der genaue (rechtliche) Unterschied zwischen werblicher und redaktioneller Nutzung bezüglich des dargestellten Themas.

  • und nun konkret: da ich durch meine Arbeit viel mit Kindern zu tun habe, komme ich häufig in die Situation, ansprechende Kinderphotos zu machen, die ich zuweilen gerne veröffentlichen würde. Primär zu redaktionellen Zwecken. benötige ich dazu wirklich von allen Eltern der abgebildeten Kindern eine schriftliche Einverständniserklärung? Da ich sehr viele Migrantenkinder betreue, dürfte es aus Erfahrung sehr schwer sein, diesen mein genaues Anliegen zu erklären.
    Sie haben natürlich nichts dagegen, wenn ich ihre Kinder so photographiere, da sie sich sehr über Abzüge ihrer Sprösslinge freuen.
    Bekomme ich also nur Ärger, wenn die Eltern sich im Falle einer Veröffentlichung, sich darüber beschweren würden?

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße aus Berlin von Sulamith

HI,

Hallo,
ich habe mir schon einiges zum Fotorecht durchgelesen, finde
aber keine befriedigende Antwort auf mein „Problem“.

  • Zum einen: In wie weit reicht erst mal eine mündliche
    Einverständniserklärung der photographieretn Person, bzw.
    ihres gesetzlichen Vertreters aus? Ich sehe eigentlich
    niemanden so in der Öffentlichkeit ein solches Papier
    unterschreiben. Ich rede nicht von direkten Modelaufträgen und
    Arbeitsprozessen, sondern von eher alltäglichen Aufnahmen.

Solange es den Abgebildeten wirklich bewust ist was du vorhast und
diese nachträglich nicht Ihre Meinung ändern, wirst du kein Problem
haben.
Aber sollten Sie denken:" der nette Mensch macht Fotos die er uns
auch noch schenkt…" und eigentlich mündlich nicht durchdringt daß
Du sie veröffentlichen willst und deshalb fotografierst, ist das
sicher nicht in Ordnung.
Da würde ich uinbedingt die Schriftform wählen, deutlich
Reinschreiben was du Vorhast, und jeder kann entscheiden wie er will.
Und du hast schriftlich deren Einverständnis.
UND wenn wer nicht unterschreiben will, dann weisst du wenigstens
vorher Bescheid, daß er mit der Veröffentlichung nicht einverstanden
ist.

  • der genaue (rechtliche) Unterschied zwischen werblicher und
    redaktioneller Nutzung bezüglich des dargestellten Themas.

Rechtlich wäre der Unterschied wohl kaum relevant, da kaum ein
öffentliches Interesse die Veröffentlichung rechtfertigen würde.
Lediglich in der Höhe des fairerweise zu entrichtenden Honorars, wäre
ein Unterschied.

  • und nun konkret: da ich durch meine Arbeit viel mit Kindern
    zu tun habe, komme ich häufig in die Situation, ansprechende
    Kinderphotos zu machen, die ich zuweilen gerne veröffentlichen
    würde. Primär zu redaktionellen Zwecken. benötige ich dazu
    wirklich von allen Eltern der abgebildeten Kindern eine
    schriftliche Einverständniserklärung? Da ich sehr viele
    Migrantenkinder betreue, dürfte es aus Erfahrung sehr schwer
    sein, diesen mein genaues Anliegen zu erklären.

Genau deshalb schriftlich!

Sie haben natürlich nichts dagegen, wenn ich ihre Kinder so
photographiere, da sie sich sehr über Abzüge ihrer Sprösslinge
freuen.
Bekomme ich also nur Ärger, wenn die Eltern sich im Falle
einer Veröffentlichung, sich darüber beschweren würden?

JA mit großer Wahrscheinlichkeit
OL

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße aus Berlin von Sulamith

http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf

Hilft vielleicht weiter.