Veröffentlichung von Sachverhalten

Ist es eigentlich gestattet, eine sachliche Schilderung von Sachverhalten unter Nennung der Namen der Beteiligten ohne Rücksprache mit den Betroffenen zu veröffentlichen?

Im Rahmen der ganzen Internet-Abmahngeschichten bin ich schon öfter auf Beiträge in Foren gestossen, die nach Abschluß der aussergerichtlichen Einigung schildern, was überhaupt vorgefallen ist. Gleichzeitig habe ich aber auch schon Beiträge gesehen, unter denen dann der Hinweis stand, das Inhalte entfernt werden mussten, weil der Anwalt eines Beteiligten geschrieben hat.

Hypothetischer Sachverhalt um es plastischer zu machen:
In einem Forum wurde ein Bild veröffentlicht, bei der die Urheberrechte bei Person A liegen. Person A wendet sich an Rechtsanwalt B, der mahnt den Forenbetreiber C kostenpflichtig ab. C bezahlt und Fall ist abgeschlossen.

Darf C jetzt in dem Forum genau schildern, was passiert ist?
Also „Am soundsovielten hab ich einen Schrieb von B bekommen, der im Auftrag von A wegen der und der Sache abgemahnt hat. Ich hab am soundsovielten die Summe X bezahlt.“

IMHO kann dagegen ja niemand was haben, weil keiner persönlich angegriffen wird und die ganzen Fakten ja nur sachlich dargelegt werden, nur halt unter Nennung der Namen der Beteiligten. Ist man da verpflichtet, die Namen abzukürzen oder darf da genau erzählt werden?
Das müsste doch schon mit Art. 5 GG so abgedeckt sein, oder?

Was meint ihr dazu? Ross und Reiter sollte man doch nennen dürfen.

*Mal ein guten-Morgen-Bump auf den Artikel mach*