da man inzwischen im Grenzenlosen Internet sehr viele Webseiten sieht, wo Screenshots aus diversen Filmen abgebildet sind, Textstellen zitiert und sogar ganze Skripte öffentlich zugänglich gemacht werden, drängt sich mir die Frage auf, ob das eig alles rechtens ist.
Schliesslich steht doch ein Film unter Kopierschutz, das hört man ständig in den Medien, vonwegen Raubkopieen…
Wie sieht es also mit Screenshots, Zitaten und Skripten von Filmen aus? Dürfen die einfach so öffentlich gemacht werden?
da man inzwischen im Grenzenlosen Internet sehr viele
Webseiten sieht, wo Screenshots aus diversen Filmen abgebildet
sind, Textstellen zitiert und sogar ganze Skripte öffentlich
zugänglich gemacht werden, drängt sich mir die Frage auf, ob
das eig alles rechtens ist.
Schliesslich steht doch ein Film unter Kopierschutz, das hört
man ständig in den Medien, vonwegen Raubkopieen…
Wie sieht es also mit Screenshots, Zitaten und Skripten von
Filmen aus? Dürfen die einfach so öffentlich gemacht werden?
da der Link, den unser google-bot produzierte, irgendwie völlig an der Sache vorbei ging, eine kurze Erläuterung, die zur Frage vielleicht etwas besser paßt: Grundsätzlich ist die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken dem Rechteinhaber vorbehalten, soweit nichts neues. Da unter diesen Umständen praktisch jeder Lehrer, jede Nachrichtensendung und jedes gedruckte Buch gegen das UrhG verstoßen würde, gibt es natürlich Ausnahmen, die hier zu finden sind: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965…
Interessant für Deine Frage könnte bspw. § 51 sein. Wer Filmrezensionen schreibt, darf natürlich den ein oder anderen Screenshot dazustellen. Ähnliches gilt für Zitate aus dem Film. Die Veröffentlichung des ganzen Drehbuchs bzw. Scripts oder nennenswerter Teile daraus, ist natürlich nicht erlaubt.